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Verfasst am: 11.12.08, 15:32 Titel: kein anrecht auf ALG1 ???
hallo
meines wissen werden ja bei ALG 1 die letzten zwei jahre berücksichtigt, davon muss mindestens ein jahr komplett gearbeitet sein -- ist doch sowaeit richtig oder ??
nun meine frage herr A wird zum 15.11.08 wegen der wirtschaftlichen lage seines betriebes gekündigt darauf hin geht herr A zur ARGE um sich arbeitslos zumelden. dort stellt sich heraus das herr A noch 30 arbeiten müsste um wieder ein anrecht auf ALG1 zuhaben, der ARGE mitarbeiter sagt zu herrn A er soll doch noch nen monat arbeiten und dann würde alles glatt gehn.
herr A redet nun mit seinem arbeitgeben und versucht ihm die lage zu erklären .da herr A kein ALG2 beziehen möchte bittet er seinen arbeitgeben wenigstens die noch nötigen 30 tage arbeiten zu dürfen, was der arbeitgeben dann auch ermöglicht.
herr A wurde nun zum 31.12.08 gekündigt ( hat nun die noch fehlenden 30 tage )
darauf hin geht herr A wieder zur ARGE um sich einen ALG1 antrag zu hohlen , doch nun sagt ihm ein ARGE mitarbeiten das er kein anrecht auf ALG 1 haben würde - es würden wieder 30 tage fehlen !?!?!
wie kann das sein das zweiwochen zufor 30 tage fehlten und nun schon wieder ???
herr A war bei seinem arbeitgeben 7monate beschäfftigt und davor 4 monate bei einem anderen betrieb --- womit das jahr vollständig währe --
würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte
danke schon mal für eure antworten
Verfasst am: 11.12.08, 16:07 Titel: Re: kein anrecht auf ALG1 ???
darkles hat folgendes geschrieben::
hallo
meines wissen werden ja bei ALG 1 die letzten zwei jahre berücksichtigt, davon muss mindestens ein jahr komplett gearbeitet sein -- ist doch sowaeit richtig oder ??
Es müssen 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate sein. Die 12 Monate müssen nicht zusammenhängend sein.
Verfasst am: 11.12.08, 16:16 Titel: Re: kein anrecht auf ALG1 ???
darkles hat folgendes geschrieben::
wie kann das sein das zweiwochen zufor 30 tage fehlten und nun schon wieder ???
herr A war bei seinem arbeitgeben 7monate beschäfftigt und davor 4 monate bei einem anderen betrieb --- womit das jahr vollständig währe --
Um welchen konkreten Zeitraum geht es bei den 7 und 4 Monaten?
Der Zweijahreszeitraum rechnet rückwärts zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit.
Liegen die zwei Zeiträume weit auseinander, z.B. am Anfang und am Ende des Zweijahreszeitraumes ist es wohl richtig.
Kommen am Ende 30 Tage hinzu, fallen am Anfang wieder 30 Tage weg!!
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