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Verfasst am: 10.12.08, 00:17 Titel: Nachforderung vom Arbeitsamt
Wenn eine Person in seiner Zeit als Arbeitsloser I Empfänger eine GmbH kauft, diese aber nicht nutzt,
-muss er dies dem Arbeitsamt mitteilen (die GmbH hat nicht gearbeitet!) - war nur in Besitz
-zählt dies als Selbstständigkeit
Wenn der Betreffende als GmbH-Geschäftsführer eingetragen war, dann kann die Behörde zunächst von einer Selbstständigkeit ausgehen. Das muss dann vom Leistungsempfänger widerlegt werden.
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