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Nachforderung vom Arbeitsamt

 
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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 00:17    Titel: Nachforderung vom Arbeitsamt Antworten mit Zitat

Wenn eine Person in seiner Zeit als Arbeitsloser I Empfänger eine GmbH kauft, diese aber nicht nutzt,
-muss er dies dem Arbeitsamt mitteilen (die GmbH hat nicht gearbeitet!) - war nur in Besitz
-zählt dies als Selbstständigkeit

vielen dank.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf den Einzelfall an.

Wenn der Betreffende als GmbH-Geschäftsführer eingetragen war, dann kann die Behörde zunächst von einer Selbstständigkeit ausgehen. Das muss dann vom Leistungsempfänger widerlegt werden.
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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Leistungsempfänger war eingetragen, muss ja bei einer gmbh ein geschäftsführer geben. wie könnte man soetwas widerlegen?
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