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nehmen wir mal an, ein Verkäufer von Geräten macht einem Kunden auf dessen Nachfrage hin ein Angebot, für das diverse, - auf de Kunden "maßgeschneiderte" Einzelpositionen nötig sind, die am Schluss des Angebotes ein "Gesamtpaket" ergeben.
Das Erstellen des Angebots ist mit etlichen Stunden Recherche und Arbeit verbunden, weil es auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden abgestimmt ist.
Der Kunde nimmt nun das Angebot, "ixxxxt" die einzelnen Preise aus und lässt sich auf Basis dieses Angebotspaketes von einem anderen Anbieter in einem anderen Bundesland ein (leider) günstigeres Angebot machen.
Der andere Anbieter hatte es ja nun leicht, weil in dem Angebot z.B. die benötigte Schlauchmenge exakt spezifiziert waren und der andere Anbieter sich das mühselige Zusammenschustern des Gesamtpaketes ja sparen konnte.
Ich befürchte ja, dass es insoweit keine rechtliche Handhabe gibt und die Sache einfach unter "Pech gehabt - so ist nunmal der Markt" abgeschreiben werden muss.
Oder gibt es irgendeine Möglichkeit der Untersagung/Schadenersatz?
um das zu vermeiden, kann der Anbieter den Kostenvoranschlag nur gegen Kostenerstattung erstellen (und anbieten, diese Kosten bei Auftragserteilung zu verrechnen). Macht er das nicht, so wird es eng.
Verträge sind so auszulegen, wie es Treu und Glauben und die Verkehrssitte erfordern (BGB § 157)
Ich erinnere mich an einen Fall, wenn ich diese Anekdote zum Besten geben darf:
Wir hatten da einen Kunden, der das einige Male mit uns gemacht hatte.
Es war eigentich kein größeres Problem, die Komponenten die wir angeboten hatten, woanders günstiger zu kaufen. Aber die Erarbeitung der Gesamtlösung und die Komposition der einzelnen Gruppen und die dazugehörigen Laufzeitverträge in den richtigen Tarifen auszuwählne und die entsprechenden Dienste zuzubuchen und die unnötigen wegzulassen, das war dann schon eine schwierigere Sache.
Eines Tages forderte dieser Kunde wieder ein Angebot an, eine Funkanlage nebst portablen Funkgeräten und einer verschachtelten Rufgruppenorganisation, nebst Montage und Verkabelung und Antenneninstallation.
Wir ahnten schon, worauf das hinauslief.
Unser Chef konstruierte dann ein Komplettangebot, was eigentlich stimmig war. Doch tauschte er in dem Angebot einzelne Komponenten mit anderen aus, die mit dem Gesamtsystem völlig inkompatibel waren. Z.B. Funkgeräte, die die gewünschte Gruppenrufkonstellation gar nicht unterstützten, HF-Kabel, die viel zu dünn dimensioniert und den falschen Steckern versehen waren, sogar vor einem völlig falschen Antennenstrahler schreckte er nicht zurück.
Preislich hatte er mit den richtigen Komponenten kalkuliert, so dass er bei Auftragserteilung lediglich statt der falschen die richtigen Komponenten verwenden musste, ohne das Gesamtkonzept zu ändern.
Klar, ein Fachmann könnte erkennen, dass die ganze Mixtur nicht funktionieren konnte. Aber wir spekulierten darauf, dass die Mischpoke bei verschiedenen Billigsthändlern einzeln eingekauft würde, die alle gar keinen Überblick über das Gesamtkonzept erhielten.
Wir erfuhren dann einige Monate später, dass der "Kunde" ganz gehörige Probleme mit seiner nie funktionierenden Anlage hatte und er etliche Mängelrügen an alle beteiligten Händler um sich warf - in den meisten Fällen vergeblich.
na, - da bin ich ja mal beruhigt, dass das Problem auch anderswo auftaucht.
Die von Euch "erarbeitete" Lösung funktioniert sicher, wenn es um den Erwerb der Einzelkomponenten bei einzelnen Anbietern geht. (*diabolischgrins*). Wie es ist, wenn der Kunde mit dem spezifizierten Angebot zu einem anderen Fachhändler geht, wird sich zeigen.
Ich werde das auf jeden Fall mal an der entsprechenden Stelle zur Diskussion vorschlagen.
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