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christine12 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10.12.08, 18:05 Titel: Mietzinserhöhung |
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Hallo,
wir haben Anfang 2002 eine 98qm große Wohnung Bj. 68 in Baden Württemberg Kreis Esslingen gemietet.
Beim Einzug wurde eine sogenannte Warmmiete(heizung u. Mül) vereinbart die sich damals 750,00€ . Lediglich die Wasserkosten sollten extra bezahlt werden.
Zwischenzeitlich wurde diese Miete nun 2x erhöht zuletzt bezüglich des gestiegenen Ölpreises.
Nun sind wir bei einer Miete von 860,00€ zzgl. Wasser ca. 400,00€ im Jahr. Was uns ärgert ist die Tatsache das unsere Vermieterschaft eine Beispielrechnung aufgetan hat von:
Kaltmiete= 580,00
Diverse Kosten 20,00
Heizölanteil 260,00
Worauf wir reagierten (wir haben keine Zähler an den Heizkörpern) und schriftlich den Vorschlag machten den Heizölanteil als Abschlag zu betrachten und sie sollen Zähler einbauen damit sich keiner benachteiligt fülle.
Darauf wurde nicht geantwortet, und da man sich jeden Tag sieht, wollten wir keinen Ärger machen wobei wir Wissen das wir im Recht sind.
Nun unsere Frage:
260,00€ sind doch zuviel an Heizölantei?l oder
(das Wasser wird auch mit dem Öl warm gemacht(doppelt gemoppelt)
Kann uns jemad genaueres sagen ?
Warte auf Antwort schonmal herzlichsten Dank
Gru?
Christine |
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Herzog, Jörg FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2008 Beiträge: 1108 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10.12.08, 20:09 Titel: Mietvertrag ist das "A und O" |
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Ohne den Mietvertrag und den gesmaten Schriftverkehr zu kennen, wird man hier leider keine vernünftige Auskunft geben können. Anfragen sind übrigens nach der Juriquette neutral zu verfassen, sorry. Benutzen Sie doch das nächste mal "M" für Mieter und "V" für Vermieter.
Wenn M mietrechtsschutzversichert ist, kann er sich auf Kosten seiner Rechtsschutzversicherung (RSV) einen Rechtsrat bei einem RA seiner Wahl einholen. Zuvor sollte der guten Ordnung halber die RSV um Kostendeckungszusage gebeten werden. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 10.12.08, 22:25 Titel: |
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Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus und Vermieter bewohnt eine der beiden Wonhungen selbst? Sollte es sich um ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 2 Wohnungen handeln ist dann unter klaren Voraussetzungen verbrauchsabhängig abzurechnen.
Etwas Anderes wird sein die Nebenkostenvorauszahlungen anzupassen. (Hier gestiegene Kosten Heizölpreis). Selbstverständlich kann der Vermieter wie auch Mieter auf veränderte Kosten der Nebenkosten reagieren und die Vorausleistungen der Nebenkosten anpassen. (in Textform also auch als eMail zulässig wenn diese dem Anderen Vertragspartner so mitgeteilt wird). Man beachte den feinen Unterschied zwischen Mieterhöhung und Anpassung der Nebenkosten. Eine Mieterhöhung unterliegt anderer gesetzlichen Vorgaben. |
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EBRE Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 15 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 11.12.08, 13:07 Titel: |
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| Zitat: |
260,00€ sind doch zuviel an Heizölantei?l oder
(das Wasser wird auch mit dem Öl warm gemacht(doppelt gemoppelt)
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Mal unter Betriebskostenspiegel googeln; da sind mittlere Kosten für Heizung und Warmwasser angegeben.
Die Beispielrechnung mit den 260€ muß schon nachgewiesen werden mit u.a.
Ölverbrauch/Jahr
Kosten/l Öl
gesamte m² beheizt
Verteilerschlüssel |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 12.12.08, 22:10 Titel: |
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| Am einfachsten wird sein wenn der Mieter in einem solchen Fall seinen Mietvertrag schaut ? Welche Nebenkosten zu einem vereinbart sind und auch unter dem Aspekt dessen was ich schon geschrieben habe. Die Behauptung das die Heizkosten zu hoch sind begründet keineswegs einen Wiederspruch ohne weitere Begründung im Hinblick auf die Heizkostenverordnung ansatzweise zu kennen......? |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 13.12.08, 13:59 Titel: |
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@Werner,
selbstverständlich ist es klar, dass man in den Mietvertrag hinsichtlich der Nebenkosten schaut.
In dem genannten Fall handelt es sich aber wohl um eine Bruttowarmmiete und es ist vereinbart, dass nur Wasser extra bezahlt werden soll.
Der Blick in den Mietrvertrag erübrigt sich somit.
Allerdings wissen wir nicht, ob es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, dessen eine Hälte von dem Vermieter bewohnt wird.
Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, könnte man dem TE lediglich raten, sich an einen Anwalt zu wenden, der sodann die Zulässigkeit der Bruttowarmmietenvereinbarung überprüft. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 13.12.08, 19:25 Titel: |
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Also egal was hier kalkuliert wird, sind 260.-EUR Heizkosten pro Monat für solch eine Wohnung defintiv viel zu viel.
Üblicherweise rechnet man so 1 - 1,50 EUR pro m²
Hier liegen wir schon bei 2,65.-EUR pro m² _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 14.12.08, 03:17 Titel: |
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| Warum? |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 14.12.08, 08:55 Titel: |
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Warum was?  _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 14.12.08, 23:12 Titel: |
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Warum sind Ihrer Meinung nach 2, 65 €/qm zu hoch? Wir kennen doch Heizverhalten des TE gar nicht.
Wir wissen noch nicht einmal, ob es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.
Pauschalaussagen helfen doch hier gar nicht weiter |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 15.12.08, 08:04 Titel: |
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OK wenn der TE alle Heizkörper auf 5 hat und dabei ständig alle Fenster offen hält, dann kommen wir garantiert in diesen Bereich. Ansonsten ist es eigentlich sogut wie unmöglich.
Was der Einwand : Wir wissen nicht ob es sich um ein Mehrfamilienhaus ist, hier für Folgen haben könnte, erschließt sich mir hier nicht.
Meiner Meinung nach liegt der Verdacht nahe, dass entweder das Heizsystem irgendwo extrem Wärme verliert (z.B. ungedämmte Heizungrohre im Keller) oder die Berechnung so nicht stimmt. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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