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Verfasst am: 12.12.08, 14:10 Titel: Mehrkosten der Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit
Hallo zusammen!
Eine kurze Frage:
Macht ein Gläubiger nach objektiver Unmöglichkeit Schadensersatz geltend, kann er dann grundsätzlich auch die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung geltend machen?
Grundsätzlich ja, aber wie sieht es aus, wenn es nur ähnliche Produkte gibt, die deutlich teurer sind, z.B. das doppelte Kosten?
Gibt es hier eine Obergrenze was die Preisdifferenz angeht?
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