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Keine Zweitkorrektur derDiplomarbeit, keine Abschlussnote

 
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Marie_22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 19:44    Titel: Keine Zweitkorrektur derDiplomarbeit, keine Abschlussnote Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender Fall,

Student A gibt Ende Juli seine Diplomarbeit ab.
Mitte September erhält er Bescheid, dass er bestanden hat, jedoch noch keine Note, da er noch auf den Zweitkorrektor warten muss.

Student A bewirbt sich jedoch mit der Info schon mal.
Inzwischen ist es Dezember und noch immer liegt keine Note vor, daher kein Diplom, kein zeugnis etc.

Ist eine so lange Zeit zur Bewertung einer Diplomarbeit zulässig?
Inzwischen fordert das Sozialamt von den Eltern von Student A das Kindergeld rückwirkend für das Jahr bis zum Ende des Semesters, in dem er matrikuliert war, zurück, es sei denn, das Diplom wird vorgezeigt.

Was wäre, wenn Student A seinen Arbeitsplatz in der Probzeit verliert, da er das geforderte Diplom nicht vorweisen kann, dass der Arbeitgeber erhalten möchte?

Kann Student A in dem Fall Schadenersatz geltend machen?

Rückfragen beim Zweitkorrektor ergeben immer nur, dass noch so viele Arbeiten korrigiert werden müssen und seine dann auch irgendwann drankommt.

In der DPO steht folgendes zur Diplomarbeit:
"Die Bewertung der Diplomarbeit ist dem Prüfling nach spätestens 8 Wochen mitzuteilen".

Danke für Eure Hilfe!

Lieben Gruß
Marie
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katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 03:02    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal bei den Studiendekanen/dem zuständigen Studiendekan, falls die nicht reagieren bei dem Vizepräsidenten/Prorektor Lehre nachfragen. Die reagieren dann meistens sehr schnell und sind qua Amt für sogenannte "gravamina", also schwere Verfehlungen in der Lehre zuständig. Und um soetwas würde es sich meines Erachtens handeln.

Falls das (wider Erwarten) nicht klappt müsste der Weg über das Verwaltungsgericht eingeschlagen werden. Dafür würde ich aber noch in die APO (also die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultät) nachsehen - die geht im Zweifelsfall bei der Korrekturfrist vor.


Gruß,

katmai.
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