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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
...
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
PS: Wenn ich den Begriff "Gewalt" benutze, dann schließt dieser Begriff alle Formen der Gewalt ein. Winken

Dann aber doch auch berechtigte z.B. im Sinne eines möglichen §127 StPO im Punkt 5, oder? Winken

Wie soll denn eine Festnahme oder die Verhinderung einer Flucht im Sinne des § 127 StPO ohne Gewaltanwendung von statten gehen?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Von mir aus gar nicht, im Einzlenen mag Androhung ausreichen.
Mir ging es aber nur darum, dass das Element "Gewalt" eben schon vor Punkt 9 eine Rolle gespielt halt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Von mir aus gar nicht, im Einzlenen mag Androhung ausreichen.
Mir ging es aber nur darum, dass das Element "Gewalt" eben schon vor Punkt 9 eine Rolle gespielt halt.

Okey, aber dann wären wir bei Punkt 1. Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
Ich hab ja auch keinen willkürlichen Anfgangspunkt für eine "Gewaltspirale" gesucht.

Mir ging es nur um den Punkt der unberechtigten Eskalation im Sinne von Selbstjustiz durch den Faustschlag, der dann von diversen Teilnehmern bagatellisiert wurde.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 13.12.08, 13:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
...
Mir ging es nur um den Punkt der unberechtigten Eskalation im Sinne von Selbstjustiz durch den Faustschlag, der dann von diversen Teilnahmern bagatellisiert wurde.

Damit wären wir bei Punkt 16. Dem sind aber Punkt 9 bis 15 in der Hochschaukelung voraus gegangen (abreagieren (9) und "verpissen sie sich " (14)).

Liebe Grüße

Klaus
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Durchaus.
Und?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Durchaus.
Und?

Und nun könnten wir die Geschichte vom "Schneeball und seinen Folgen" langsam zum Abschluß bringen.

Wenn wir die Geschichte insgesamt betrachten, dann war das Verhalten der Jugendlichen, das vielleicht als "Dummer Jungenstreich" begann, irgendwie aus dem Ruder gelaufen. Auslöser des Ereignisses - dies wird soweit eingeräumt - waren die Jugendlichen.

Unterstellt, daß dieser Streich eine Festnahme nach § 127 StPO rechtfertigen würde, käme auf das Konto der Jugendlichen noch Widersetzung gegen die Festnahme und die Beleidigung hinzu. Die haben sie "gemeinschaftlich" begangen.

Sicher hat sich auch der Mann "ungeschickt" verhalten. Ob die Wahl seiner Mittel dem Vorfall angemessen war oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Sollten diese "überzogen" gewesen, wird er auf seinem Konto Verbotsirrtum oder "zeitweilige Unzurechnungsfähigkeit" wegen seiner Erregtheit verbuchen können (Affekthandlungen).

Außer Zweifel steht, daß ich gegen Selbstjustiz bin. Aber wir können m.E. diesen Vorfall nur in seiner Gesamtheit (Ursache - Wirkung) diskutieren. Wenn wir alle positiven und negativen Faktoren sowohl auf der Seite der Jugendlichen, als auch auf des Mannes auflisten, dann schneiden bei mir die Jugendlichen etwas schlechter ab.

Ich bin außerstande die Frage des User Daidaa

Daidaa hat folgendes geschrieben::
Meine Frage wer liegt hier im recht?

in seinem Sinne zu beantworten.

Liebe Grüße

Klaus Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Wenn wir die Geschichte insgesamt betrachten, dann war das Verhalten der Jugendlichen, das vielleicht als "Dummer Jungenstreich" begann, irgendwie aus dem Ruder gelaufen. Auslöser des Ereignisses - dies wird soweit eingeräumt - waren die Jugendlichen.

Absolut.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Unterstellt, daß dieser Streich eine Festnahme nach § 127 StPO rechtfertigen würde,

Genau. Nichtmal das ist bisher geklärt.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
käme auf das Konto der Jugendlichen noch Widersetzung gegen die Festnahme und die Beleidigung hinzu. Die haben sie "gemeinschaftlich" begangen.

Die Beleidigung nicht.
Und der Faustschlag war nach Schilderung eine Reaktion auf die Beleidigung. Nicht das Durchsetzen der Festnahme(etwa "Er wollte sich losreißen. Deshalb hat der Mann ihm einen Schlag versetzt.", sondern "er war so sauer, dass").

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Sicher hat sich auch der Mann "ungeschickt" verhalten.

Wenn Sie mir das Wort "Lüge" als zu polarisierend nicht zugestehen, möchte ich auch anmerken, dass der Begriff "ungeschickt" ebenso herunterspielend/beschönignend wirkt.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Ob die Wahl seiner Mittel dem Vorfall angemessen war oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Was heißt "angemessen"?
Faustschlag auf "verpissen Sie sich" wäre es nicht.
Faustschlag zur Durchsetzung einer möglicherweise zulässigen Festnahme, kann ich mir zwar nur schwer vorstellen, mag aber sein. Das ist aber nicht im Sinne der Sachverhaltsschilderung.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Sollten diese "überzogen" gewesen, wird er auf seinem Konto Verbotsirrtum oder "zeitweilige Unzurechnungsfähigkeit" wegen seiner Erregtheit verbuchen können (Affekthandlungen).

Worüber hat er geirrt?
Affekt mag sein.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Außer Zweifel steht, daß ich gegen Selbstjustiz bin.

Das will ich hoffen.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Aber wir können m.E. diesen Vorfall nur in seiner Gesamtheit (Ursache - Wirkung) diskutieren.

Letztlich muss man das sicherlich.
Aber irgendwo gibt es eben einen Punkt, da wurde die Wirkung in meinen Augen ungesetzlich, so wie der Sachverhalt hier bisher im Raum steht.
Und deshalb bemängele ich bis jetzt das Herunterspielen, Verharmlosen und Relativieren.

Die Jungs haben Mist gebaut, keine Frage. Alle gesetzlichen Folgen sollen sie treffen.
Aber nur weil die Jungs bei Ihnen summa summarum "schlechter abschneiden", heißt das nicht, dass das am Ende irgendwas(i.e. das übertriebene Handeln des Mannes) rechtferigt.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Ich bin außerstande die Frage des User Daidaa

Daidaa hat folgendes geschrieben::
Meine Frage wer liegt hier im recht?

in seinem Sinne zu beantworten.

Ich vermag das ebensowenig.
Aber weil auch keiner das Gegenteil kann, habe ich mir die Widerrede gegen alle "ihr habt das verdient"-Postings erlaubt und werde diese ggf. auch beibehalten.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Und nun könnten wir die Geschichte vom "Schneeball und seinen Folgen" langsam zum Abschluß bringen.

Ein solcher Satz macht sich immer schlecht, wenn man danach nochmal weiterargumentiert. Von mir aus können wir's beenden, aber ich will Ihnen nicht die Gelegenheit zur Antwort nehmen.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 13.12.08, 20:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
...
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Und nun könnten wir die Geschichte vom "Schneeball und seinen Folgen" langsam zum Abschluß bringen.

Ein solcher Satz macht sich immer schlecht, wenn man danach nochmal weiterargumentiert. Von mir aus können wir's beenden, aber ich will Ihnen nicht die Gelegenheit zur Antwort nehmen.

Oh ne. In Rhetoriklehrgängen wird mit so einem Satz in der Regel die letzte Runde eingeleitet. Winken
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Questor
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BeitragVerfasst am: 13.12.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser pöse, pöse Busfahrer. Der hat sie doch nicht alle. Wegen so einer Kleinigkeit.Und die armen Kinderchens haben alle weinen müssen, nein, gottchen.... Ironie Smiley

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,596311,00.html

Aber wehe, der Busfahrer hätte vor Schreck das Lenkrad verrissen und es wäre zu einem Unfall gekommen. Dann dürfte er sich in einem Jahr vor Gericht verantworten, weil er ja nicht fahren kann...... Böse
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Und in wie weit hilft uns das jetzt weiter?
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Questor
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BeitragVerfasst am: 13.12.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Und in wie weit hilft uns das jetzt weiter?
Sie sehen nicht die Parallelen zu dem Fall des TE?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein paar schon, aber weiter bringt es uns trotzdem nicht.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Und in wie weit hilft uns das jetzt weiter?
Sie sehen nicht die Parallelen zu dem Fall des TE?

Hallo Questor,

zumindest ich verstehe Dich. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Erziehung. Aber leider erfüllen nicht alle Eltern dieses Recht der Kinder. Daher fallen diese Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit auf. Wenn Kinder und Jugendliche keine Grenzsetzung als Orientierungshilfe erhalten, dann muß eben diese Dame ran. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Und in wie weit hilft uns das jetzt weiter?
Sie sehen nicht die Parallelen zu dem Fall des TE?

Hallo Questor,

zumindest ich verstehe Dich.

Ich verstehe die Anspielung durchaus.
Mir gefällt nur die Richtung nicht.
Natürlich funktioniert "Böse Kinder, arme Erwachsene" in beiden Fällen wunderbar.
Aber ist das das Wahre?
Erwachsene haben nicht das Recht, sich daneben zu benehmen, nur weil es Kinder vorher auch getan haben. Das ist so unreif wie das Schneeball- oder Mandarinenwerfen selbst.

Ich will hier nicht als der "lasst bloß die Kinder in Ruhe"-Redner verstanden werden. Aber ich will, dass man das Ganze angemessen von beiden Seiten betrachtet und nicht sagt: "Ja gut, aber was soll man denn machen, unterm Strich ham ses schon verdient."

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Erziehung. Aber leider erfüllen nicht alle Eltern dieses Recht der Kinder. Daher fallen diese Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit auf. Wenn Kinder und Jugendliche keine Grenzsetzung als Orientierungshilfe erhalten, dann muß eben diese Dame ran.


Das Erziehungsrecht liegt aber eben auch nicht beim Busfahrer oder Hausbesitzer. Schon gar nicht mit der Faust.
(btw: Vorsicht mit dem Verlinken urheberrechtlich geschützten Materials.)
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