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Verfasst am: 12.12.08, 12:36 Titel: Rückforderung von Möbeln von Ex-Freund
Ich sollte mit meinem Freund in dessen Wohnung zusammenziehen. Hierzu kauften wir eine Küche, die ich vorfinanzierte. Jetzt ziehe ich nicht dort ein und er verweigert mir die Rückzahlung meines gezahlten Anteils oder die Herausgabe meines Anteils der Küche sowie die Rückgabe meiner Essecke, die ich bezahlt habe.
Wenn A Eigentum an den von ihr bezahlten Sachen erworben hat, kann sie von F die Herausgabe verlangen. Recht haben und Recht bekommen, sind allerdings leider "zwei Paar Schuh". A sollte auch beweisen können, dass sie die Sachen bezahlt hat und dass sie Eigentum daran erworben hat. Kann sie das nicht und F bestreitet einfach alles, so wird es für A schwierig werden, Ihren Herausgabeanspruch, notfalls auch gerichtlich, durchzusetzen.
Wenn A rechtsschutzversichert ist, wird sie unter Umständen keine Kostendeckungszusage bekommen, weil sich der Versicherer auf § 3 Absatz 4 b ARB berufen wird, vielleicht verzichtet er auch darauf, weil eine Lebensgemeinschaft ja wohl nicht zustandegekommen ist - A und F sind ja gerade nicht zusammengekommen. Vielleicht einfach mal den RS-Versicherer um Kostenzusage für eine Beratung bei einem RA bitten, natürlich nur dann, wenn A nach §§ 25, 26 ARB rechtsschutzversichert ist.
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