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Geschäftsfähigkeit und Legasthenie

 
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Ling_1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 13:21    Titel: Geschäftsfähigkeit und Legasthenie Antworten mit Zitat

Hallo!

Zur Zeit schreibe ich eine Magistrarbeit in Linguistik über Schrift- und Spracherwerb. Nun frage ich mich, ob Legastheniker (oder Analphabeten allgemein) eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen oder ob sie voll geschäftsfähig sind.

Und wo bzw. in welchen Gesetzestexten ist über diese Problematik etwas zu finden?

Ich hoffe, dass ich überhaupt das richtige Unterforum "getroffen" habe und dass es Experten gibt, die mir mit meiner Frage weiterhelfen können.

Vielen Dank Sehr glücklich
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 14:30    Titel: Re: Geschäftsfähigkeit und Legasthenie Antworten mit Zitat

Ling_1 hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Zur Zeit schreibe ich eine Magistrarbeit in Linguistik über Schrift- und Spracherwerb. Nun frage ich mich, ob Legastheniker (oder Analphabeten allgemein) eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen oder ob sie voll geschäftsfähig sind.

Wie kommen Sie darauf?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Ling_1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 12:59    Titel: Re: Geschäftsfähigkeit und Legasthenie Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Ling_1 hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Zur Zeit schreibe ich eine Magistrarbeit in Linguistik über Schrift- und Spracherwerb. Nun frage ich mich, ob Legastheniker (oder Analphabeten allgemein) eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen oder ob sie voll geschäftsfähig sind.

Wie kommen Sie darauf?


Nun, Legasthenie wird als Krankheit akzeptiert. Wenn also ein Legastheniker einen schriftlichen Vertrag eingeht oder ähnliches, kam mir der Gedanke, ob dieser nicht vom Gesetzgeber geschützt wäre oder eben nicht.

Aus Ihrem "wie kommen Sie darauf" schließe ich mal, dass dem nicht so ist und Legastheniker voll geschäftsfähig sind.

Danke Cool
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 104
Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Davon ausgehend dass Legasthenie keine "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" ist, ist ein Legastheniker voll geschäftsfähig Winken
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