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Verfasst am: 12.12.08, 13:21 Titel: Geschäftsfähigkeit und Legasthenie
Hallo!
Zur Zeit schreibe ich eine Magistrarbeit in Linguistik über Schrift- und Spracherwerb. Nun frage ich mich, ob Legastheniker (oder Analphabeten allgemein) eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen oder ob sie voll geschäftsfähig sind.
Und wo bzw. in welchen Gesetzestexten ist über diese Problematik etwas zu finden?
Ich hoffe, dass ich überhaupt das richtige Unterforum "getroffen" habe und dass es Experten gibt, die mir mit meiner Frage weiterhelfen können.
Verfasst am: 12.12.08, 14:30 Titel: Re: Geschäftsfähigkeit und Legasthenie
Ling_1 hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Zur Zeit schreibe ich eine Magistrarbeit in Linguistik über Schrift- und Spracherwerb. Nun frage ich mich, ob Legastheniker (oder Analphabeten allgemein) eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen oder ob sie voll geschäftsfähig sind.
Wie kommen Sie darauf? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 13.12.08, 12:59 Titel: Re: Geschäftsfähigkeit und Legasthenie
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Ling_1 hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Zur Zeit schreibe ich eine Magistrarbeit in Linguistik über Schrift- und Spracherwerb. Nun frage ich mich, ob Legastheniker (oder Analphabeten allgemein) eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzen oder ob sie voll geschäftsfähig sind.
Wie kommen Sie darauf?
Nun, Legasthenie wird als Krankheit akzeptiert. Wenn also ein Legastheniker einen schriftlichen Vertrag eingeht oder ähnliches, kam mir der Gedanke, ob dieser nicht vom Gesetzgeber geschützt wäre oder eben nicht.
Aus Ihrem "wie kommen Sie darauf" schließe ich mal, dass dem nicht so ist und Legastheniker voll geschäftsfähig sind.
Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
Davon ausgehend dass Legasthenie keine "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" ist, ist ein Legastheniker voll geschäftsfähig
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