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Haftung für defekte Dusche?

 
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Ursi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 22:53    Titel: Haftung für defekte Dusche? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
folgendes Problem.

Person A besucht eine Person B.
Person A benutzt morgens bei Person B die Dusche und mittags, nachdem Person A wieder weg ist, teilt Person B Person A mit dass diese nun kaputt sei. Der Hahn für das heiße Wasser sei „total überdreht“ gewesen/worden. Ein Dichtungsring wäre dadurch gebrochen… jedenfalls ist der Warmwasserhahn Kaputt.
So, die besagte Dusche ist, in diesem Fall, etwa ein halbes Jahr alt. Eine umtausch ist laut Person B aber nicht möglich gewesen, da dies kein Garantiefall wäre.
Die Dusche wird angeblich nicht mehr gebaut und müsste daher komplett gegen eine andere ausgetauscht werden. Da die Bohrungen für eine neue Dusche nicht mehr stimmen, müssten auch die Fliesen getauscht werden. Da Person A keine Haftpflicht-Versicherung besitze ist die Frage inwiefern Person A hierfür persönlich haften müsste. Es scheint viel Aufwand für ein, im Kern, kaputtes Ventil bzw. einen Dichtungsring.
Daher meine Frage, weiß hier irgendjemand wie hier die Rechtsgrundlage aussieht, und/oder was Versicherungen in einem solchen Fall akzeptieren würden.


Ich hoffe sehr das ganze ist nicht zu speziell und/oder verletzt irgendwelche Regeln
Besten Dank für alle Hinweise
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 23:43    Titel: Re: Haftung für defekte Dusche? Antworten mit Zitat

Ursi hat folgendes geschrieben::
....
So, die besagte Dusche ist, in diesem Fall, etwa ein halbes Jahr alt. Eine umtausch ist laut Person B aber nicht möglich gewesen, da dies kein Garantiefall wäre.

Fällt mir schwer, dass zu glauben Winken Und das mit den Bohrungen und das die Armatur nicht mehr gebaut wird übrigens auch nicht

_________________
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d-harry
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

1. schieße eine Haftpflicht ab
2. der will dich über den Tisch ziehen

Ich bezeichne mich nicht als schwächlich, bekomme einen Wasserhahn mit der Hand aber ohne Rohrzange nicht kaputt
Oder ist die Armatur eventuell vom Discounter?
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