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Ab wann sind Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufe steuerpfilichtig ? Wie vorgehen ?

 
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callipho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 20:05    Titel: Ab wann sind Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufe steuerpfilichtig ? Wie vorgehen ? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsteilnehmer !

Ich habe gehört und gelesen, dass die Finanzämter mit bestimmten erfolgreichen Programmen Internetauktionshaus [Name geändert] durchsuchen und kommerzielle Käufer aufspüren und Ihnen große Rechnungen stellen, falls Handel vorliegt aber keine ordnungsgemäße Steueranmeldung vorhanden ist ( http://computer.(Wortsperre: Firma).de/c/13/04/95/60/13049560,si=0.html).

Abgesehen davon, dass man keine Steuerhinterziehung vorhat, will man nicht unbeabsichtigt in diesen Kreis der Steuersünder geraten. Deshalb möchte man sich einfach infomieren, wie es mit Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufen aussieht, ab wann man Steuern zahlen muss und wie man dafür vorgeht, um sich jeglichen Ärger zu ersparen.

Fallbeispiel:
Person A hat einige Auktionen in Internetauktionshaus [Name geändert] gesetzt, Gegenstände und Sachen aus Ihrem Keller, die lange da gelagert waren aber durchaus Wert und Interessenten haben ( Spielzeuge, Werkzeuge, ältere Geräte ( Telefon), die vielleicht für Sammler von Interesse sind.

Wieviel Euro Person A durch diese privaten Sachen einnehmen wird, kann man nicht sagen. vielleicht insgesamt 300-400 Euro. Person A hat aber für die Sachen in der Vergangenheit selbst was bezahlt, einige hat Sie geschenkt bekommen. Person A denkt sich, diese Sachen oder einen Teil davon könnte Sie auch auf einem Flohmarkt loswerden, es sind eben typische Artikel hierfür. Und Flohmarktverkäufe privater Sachen sind doch steuerfrei ? Aber Sie nutzt lieber die breite Plattform Internetauktionshaus [Name geändert].

Prson A macht jährlich keine Steuererklärung. Sie ist noch Student, beziehe kein Bafög, hat im Monat eine Nebentätigkeit, von der Sie 400-600 Euro monatlich verdient.

Fallen dann die Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufe in einen bestimmen Freibetrag für Studenten , den man jährlich nicht überschreiten darf ? der lag bei 12 000 euro Einnahmen jährlich oder ? Oder trifft dies nicht zu ?

Was sagt ihr und wie sollte Person A am besten vorgehen ?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.08, 11:56    Titel: Re: Ab wann sind Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäu Antworten mit Zitat

callipho hat folgendes geschrieben::

Fallbeispiel:
Person A hat einige Auktionen in Internetauktionshaus [Name geändert] gesetzt, Gegenstände und Sachen aus Ihrem Keller, die lange da gelagert waren aber durchaus Wert und Interessenten haben ( Spielzeuge, Werkzeuge, ältere Geräte ( Telefon), die vielleicht für Sammler von Interesse sind.


In dem geschilderten Szenario ist bei der verkaufenden Studentin nicht von einer unternehmerischen Tätigkeit i.S. d. § 2 (1) Satz 3 UStG ausgegangen werden, weil beim Verkauf privater Gegenstände nicht von einer nachhaltigen Tätigkeit ausgegangen werden kann.
Der Wert der Gegenstände ist dabei nicht von Bedeutung, es fällt keine Umsatz- und Einkommensteuer an.

Die Frage, ab wann hier steuerspflichtige Umsätze getätigt werden, ist damit relativ simpel zu beantworten: wenn der Verkäufer Unternehmer iSd § 2 (1) Satz 3 UStG würde, also mit Weiterverkaufsabsicht zusätzliche Gegenstände erwirbt (oder sich nachhaltig schenken lässt) und anbietet.
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callipho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn Person A eine ganze Menge an privaten Gegenständen hat ? Speicher, Keller, evtl. die verschenkten Sachen von Omas Speicher ?

lg
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es tatsächlich ausschließlich die eigenen Gegenstände sind, und diese nicht eigens zum Verkauf angeschafft wurden, ist es dennoch keine unternehmerische Tätigkeit.
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callipho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ok

Wenn also eine Anfrage vom FA kommt, müsste Person A beweisen, dass diese Sachen auch Privatgegenstände sind ?

lg
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.08, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, dass FA müsste beweisen, dass es nicht so ist.

Und wenn es nicht so ist, dann finden die es auch raus...
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callipho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Person B kauft Gegenstände vom Flohmarkt und verkauft Sie im Internetauktionshaus. Dabei erzielt Person B einen höheren Preis als den Flohmarktpreis zum Kauf. Für Flohmarktartikel gibt es keine Rechnung oder sonstiges, es sind Privatgegenstände, die verkauft werden.

Wie sieht es dann mit der Steuerpflicht für Person B aus für die vom Flohmarkt gekauften und im Internetauktionshaus verkauften Sachen ?

Lg
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Raiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gabs schon mal eine ähnliche Diskussion
_________________
MfG Raiden

Niveau ist keine Handcreme
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callipho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:05    Titel: Gewerbe und private Verkäufe Antworten mit Zitat

Person A besitzt einen Gewerbeschein für eine Arbeit, die Sie über eine Agentur ausübt. Dieser Gewerbeschein war für die Aufnahme der Tätigkeit/en über die Agentur notwendig, um auf Rechnung arbeiten zu können und den Lohn über Rechnung ausbezahlt zu bekommen.

Person verkauft private Sachen, Sachen aus dem eigenen häuslichen Besitz, über ein Internetauktionshaus. Müssen diese Verkäufe bei der Steuererklärung angegeben werden oder gelten Sie als steuerfrei ? Oder ist für Person A, da sie nun mal einen GGewerbeschein hat, alles Steuerpflichtig, auch wenn es der Verkauf privater Sachen sind ?

Viele Grüße
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:36    Titel: Re: Gewerbe und private Verkäufe Antworten mit Zitat

callipho hat folgendes geschrieben::
Person verkauft private Sachen, Sachen aus dem eigenen häuslichen Besitz, über ein Internetauktionshaus. Müssen diese Verkäufe bei der Steuererklärung angegeben werden
nein
Zitat:
Oder ist für Person A, da sie nun mal einen GGewerbeschein hat, alles Steuerpflichtig, auch wenn es der Verkauf privater Sachen sind ?
nein
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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callipho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort
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