Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vermietete Wohnung jetzt selber nutzen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vermietete Wohnung jetzt selber nutzen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Schwarzerrabe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:48    Titel: Vermietete Wohnung jetzt selber nutzen Antworten mit Zitat

Hallo,
seit 2 Jahren habe ich meine Eigentumswohnung vermietet. Sie war beim Kauf auch als Geldanlage gedacht, so dass ich die Steuerlichenvorteile bis jetzt genutzt habe. Leider bin ich nun gezwungen die Wohnung selbst zu nutzen.

Kann ich einfach einziehen, die Wohnung nicht mehr steuerlichabsetzen und fertig?

Oder muss ich jetzt mit einer Rückforderung der vom Finanzamt rechnen?

Vielen Dank für Ihre Antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

nein, das ist unproblematisch - Selbstnutzung nach Vermietung - was sollte das kommen?

Es gibt natürlich keine AfA mehr ab Auszug des Mieters!!

Ulli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Es KANN schon ein Problem geben!

In den ersten zwei Jahren ist durch die Vermietung der ETW bestimmt kein Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt worden.

Ggf. ermittelt das FA, ob eine Totalüberschusserzielungsabsicht bestanden hat. Die Eigennutzung nach zwei Jahren deutet, für sich genommen, darauf hin, dass diese Absicht von Beginn an nicht bestanden haben könnte!

Soweit der bisherige Mieter einen unbefristeten Mietvertrag hatte und jetzt z.B. wegen Eigenbedarf gekündigt wurde oder von sich aus gekündigt hat, ist eigentlich alles unproblematisch. Ein Problem taucht auf, wenn z.B. der Mieter von vorne herein einen befristeten Mietvertrag hatte! Dann müsste ggf. nachgewiesen werden, dass die Eigennutzung erst auf Grund nachträglich eingetretenen privater Umstände nun eigengenutzt wird.

taxpert
_________________
Your friendly bavarian tax collector

Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.