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Verfasst am: 13.12.08, 00:10 Titel: Annulierung eines Fluges
Hallo,
nehmen wir einmal an, man bucht bei einer Fluggesellschaft Flüge und diese werden nun annuliert, weil die Flugstrecke ab einem gewissen Zeitpunkt vor Reisetermin komplett aus dem Programm genommen wird. Diese Annulierung erfolgt mehr als 2 Wochen vor dem Reisetermin.
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 heisst es unter Artikel 8, dass der Fluggast ein Wahlrecht ausüben kann zwischen Rückerstattung und alternativer Beförderung (dies wird in der Bekanntgabe per Email durch die Fluggesellschaft übrigens nicht erwähnt, dort wird nur von Rückerstattung gesprochen). Inwiefern gilt dieses Wahlrecht nun, wenn die Strecke komplett gestrichen wurde? Muss hier nun eine Beförderung mit einer anderen Gesellschaft stattfinden, wenn der Fluggast von dem Wahlrecht Gebrauch macht?
Wie sieht es mit weiter anfallenden Kosten wie zB bereits gebuchten und bezahlten Hotels aus?
Vielen Dank schonmal!
Gruss
Tobias
P.S.: Ich hoffe, ich habe alles richtig formuliert, ich bin leider kein Jurist
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