Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Muss bei Neugründung einer GmbH der Firmenname beantragt werden bzw. abgesegnet werden. Ich habe gehört, dass man bei der IHK den Firmennamen beantragen muss.
Stimmt das?
Nein, man muss den Namen nicht beantragen. Es kann aber sein, dass das Handelsregister eine Stellungnahme der IHK aus firmenrechtlicher Sicht, insb. hinsichtlich einer möglichen Verwechslungsgefahr oder eines irreführenden Namens, einholt.
Macht es dann Sinn den Namen im Vorfeld mit dem Handelsregister oder besser der IHK abzustimmen?
Ehe man alle weiteren Schritte einleitet - Homepage, Briefkopf usw.
Sonst ist ja alle Arbeit umsonst.
Ja, das macht in der Tat Sinn. Viele lassen die Prüfung ohnehin selbst vornehmen und die Stellungnahme dann direkt dem Gericht zukommen. Das spart auch die Zeit bis zur Eintragung, die durch die gerichtliche Einholung der Stellungnahme vergeht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.