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Schornsteinfegerkosten bei Abnahme einer neuen Heizung

 
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leonardo-vittorio
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Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 12:46    Titel: Schornsteinfegerkosten bei Abnahme einer neuen Heizung Antworten mit Zitat

Hallo Mietrechtsexperten,

ein Vermieter V vermietet sein Haus an den Mieter M. Grundsätzlich werden alle Nebenkosten etc. von M getragen sofern sie für den Betrieb des Hauses erforderlich sind. Dazu gehören auch die Schornsteinfegerkosten der regelmäßigen Überprüfung.

Nun hat V eine neue Heizung einbauen lassen, da die alte defekt und nicht mehr zeitgemäß war. Die Kosten hat V getragen.

V ist der Ansicht, daß M die Schornsteinfegergebühren für die Abnahme der neuen Heizung zu tragen hat.

M ist der Ansicht, daß, obwohl möglicherweise eine regelmäßige Überprüfung wegen der Neuinstallation ausfällt, die Gebühren für die Abnahme nicht als Wartungskosten gelten können und daher von V zu tragen sind.

Wer hat recht ?

Gruß und Dank für alle Hinweise !
L.-V.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 13:00    Titel: Re: Schornsteinfegerkosten bei Abnahme einer neuen Heizung Antworten mit Zitat

leonardo-vittorio hat folgendes geschrieben::
Wer hat recht ?


Die Abnahme fällt nicht regelmäßig an. Die damit verbunden Kosten können daher keine umlagefähigen Betriebskosten sein.
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

R.M. ist zuzustimmen. Vielleicht denkt V. dann allerdings doch noch darüber nach, den Mieter auf diesem oder jenem Wege über eine angemessene Mehrmiete an der Wertverbesserung zu beteiligen.
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