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Nachforderung von Reparaturkosten durch Autovermietung

 
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Fabes84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 22:17    Titel: Nachforderung von Reparaturkosten durch Autovermietung Antworten mit Zitat

Hallo!

Dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe damit thematisch in der richtigen Sparte gelandet zu sein. Nun zu meinem Problem:

Anfang Mai mietete ich mir einen Kleintransporter zwecks Umzug, da ich beim Rückwärts-rangieren aus Versehen einen anderen Wagen anfuhr, entstand ein kleiner Sachaden sowohl am Kleinlaster als auch beim Fremdfahrzeug.

Mitte November bekam ich von der Autovermietung die Rechnung der Reparaturkosten in Höhe von ca. 268€, beim Rückgabetermin habe ich bereits 50€ direkt bezahlt, somit nur noch 218€ ,zugesendet. In dieser Rechnung wurde von Reparaturkosten und einer Gesamtsumme gesprochen. Dieser war auch die Rechnung der Autolackiererei beigefügt worden. Diese habe ich natürlich beglichen. Somit war der Fall für mich erledigt.

3 Monate später kommt eine zweite Rechnung der Autovermietung an, in der plötzlich 2 weitere Rechnungen aufgeführt werden. Gesamtbetrag ca. 626€. In dieser tauchte auch wieder die bereits bezahlte Rechnung auf, welche aber nicht mit 268€, sondern mit 218€ verrechnet wurde. Die 2 zusätzlich durchgeführten Reparaturmaßnahmen wurden komischerweise sehr zeitnah mit der damaligen ersten Rechnung, ca. Mitte Juni, vorgenommen.

Meine Frage:

Darf die Autovermietung 3 Monate später weitere Reparaturkosten in Rechnung stellen, welche jedoch vom Zeitraum mit der ersten Rechnung hätten vermerkt sein sollen?
Wie ist da die Rechtslage?

Für die Beantwortung bzgl. dieses Sachverhalts vielen Dank im Vorraus!

MFG
Fabes84
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln, die eine individuelle Rechtsberatung nicht zulassen, mein pragmatsicher Ansatz: Vermieter aufsuchen (ist einfacher und m.E. effizienter) oder anrufen und nachfragen, wie diese Nachforderung zustande kommt.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 05:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, das Thema ist im Schadensrecht besser aufgehoben.

 
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