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Verfasst am: 14.12.08, 11:51 Titel: Aufenthalt bei Konzert an einer Schule
Stellen wir uns folgende Ausgangslage vor:
Die SMV an einer Realschule in Baden-Württemberg veranstaltet ein Festival mit einigen Bands.
Es handelt sich um eine Schulveranstaltung in den Räumen der Schule. Neben den Schülern, sind auch Ehemalige eingeladen. Darüberhinaus darf jeder Schüler einen Freund mitbringen.
Ist es mit dem Jugendschutzgesetz vereinbar wenn ...
- die Schüler unter 14 Jahren bis 22 Uhr
- die Schüler unter 16 Jahren bis 24 Uhr
... ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten aber natürlich im Beisein einiger Lehrer diese Veranstaltung besuchen?
Oder dürften die unter 14-jährigen auch bis zum Schluss dabei sein?
Warum nicht? Es ist ganz normal, dass ab der 7. Klasse einwöchige Klassenfahrten durchgeführt werden. Da sind die Schüler i.d.R. auch noch keine 14 Jahre alt.
Es ist doch eine schulische Veranstatlung. Ob diese Veranstaltung jetzt in der Schule stattfindet oder in Österreich in einer Jugendherberge spielt meiner Meinung nach keine Rolle.
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Bei Schulveranstaltungen - wie oben beschrieben - dürfte § 5 JuSchG eher nicht zur Anwendung kommen. Vielmehr wäre das Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes heranzuziehen.
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