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Hallo,
ich bin hier neu und habe gleich meine erste Frage.
Also folgendes, ich habe mein Auto, welches ich mir letzten Monat gebraucht (War noch angemeldet) gekauft habe, seit ca. 2 Wochen bei einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft versichert (Haftpflicht), da ich meinen Führerschein erst seit 1,5 Jahren habe und zum ersten mal ein Kfz auf mich versichere, sollte ich also theoretisch mit 190 % einsteigen, da ich aber fast 2 Jahre meinen Motorroller (50 cm²) bei dieser Versicherung habe, habe ich angefragt ob das einen Vorteil für mich hat, man sagte mir, man könne mich mit 85 % einstufen, somit ging ich zur Versicherung und schloss einen Vertag ab. Heute bekam ich einen Brief, in dem stand, dass man festgestellt hat, dass mein Roller noch nicht ganz 2 Jahre bei denen ist und ich somit von 85 % auf 190 % hochgestuft werde, damit bin ich natürlich überhaupt nicht einverstanden, denn bei einer anderen großen Versicherung kann ich mit 95 % rein, nun will ich also kündigen, meine Sorge ist nun aber folgende: Man hat mir bis jetzt noch keinen Beitrag vom Konto abgezogen, weder für die 85 %, noch für die 190 %. Wenn ich jetzt kündige, ziehen die mir trotzdem irgendetwas für die 2 versicherten Wochen ab? Nicht das die mir jetzt mehrere Hundert Euro für die 190 % abziehen, oder 170 Euro für 3 Monate auf 85 %, das wäre aber auch nicht korrekt, denn wie gesagt bin ich da erst 2 Wochen versichert. P.S. es ist ja auch nicht meine Schuld, dass die mir einen Vertag abschließen, ohne vorher die Fakten mit dem Roller zu prüfen. Falls es noch was zur Sache tut, ich bin im Novembrer 2008 20 Jahre alt geworden und bin Kraftfahrer, also habe ich schon mehrmals die Welt mit Kleintransportern und Pkws umrundet.
Edit: Ich habe gerade im Internet gelesen, dass man seine Kfz Versicherung nur bis zum 30.11. kündigen kann und ich somit jetzt 1 ganzes Jahr mit 190 % warten muss oder wie????
Zuletzt bearbeitet von Schoeneberg30 am 14.12.08, 15:50, insgesamt 3-mal bearbeitet
zu konkreten Fällen können leider in diesem Forum keine Aussagen gemacht werden.
Daher nur generell die Info: Versicherungsverträge können generell innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Versicherungsscheins und der Vertragsbedingungen widerrufen werden.
Im Falle eines Widerrufs fallen nur Beiträge für die Zeit bis zum Eingang des Widerrufs an. Evtl. fallen auch gar keine Beiträge an.
Schreibt man stattdessen das Wort "Kündigung" wird diese erst zum nächstmöglichen Termin wirksam. Bei einer Autoversicherung wäre das dann der 1.1.2010.
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.12.08, 20:27 Titel:
Also soll ich da wenn ich einen Brief hinschreibe nicht als Betreff Kündigung, sondern Widerruf schreiben? Oder vielleicht anrufen, oder noch besser einfach zur neuen Versicherung gehen, dort alles erklären und die kündigen das für mich oder wie?
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