Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Religionszugehörigkeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Religionszugehörigkeit
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kywo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 13:23    Titel: Religionszugehörigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin auf der Suche nach den entsprechenden Gesetzestexten.

Meine Eltern haben mich taufen lassen. Ich habe aber schon in der Schule die Teilnahme am Religionsunterricht verweigert und mich auch nicht konfirmieren lassen. Eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von meiner Seite fand also nie statt.
Jetzt, 40 Jahre später, stelle ich fest, dass die Meldebehörde behauptet, ich seie evangelisch. Der Vorschlag, ich könne ja aus der Kirche austreten, ist für mich eigentlich ein Witz, da ich nach meiner Auffassung nie eingetreten bin.

Auf welcher Grundlage arbeitet da die Meldebehörde?

kywo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlen sie denn Kirchensteuer?
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

soweit ich das weis, ist man evangelisch, wenn man ev. getauft wurde.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 13:35    Titel: Re: Religionszugehörigkeit Antworten mit Zitat

kywo hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich bin auf der Suche nach den entsprechenden Gesetzestexten.

Meine Eltern haben mich taufen lassen. Ich habe aber schon in der Schule die Teilnahme am Religionsunterricht verweigert und mich auch nicht konfirmieren lassen. Eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von meiner Seite fand also nie statt.
Jetzt, 40 Jahre später, stelle ich fest, dass die Meldebehörde behauptet, ich seie evangelisch. Der Vorschlag, ich könne ja aus der Kirche austreten, ist für mich eigentlich ein Witz, da ich nach meiner Auffassung nie eingetreten bin.

Auf welcher Grundlage arbeitet da die Meldebehörde?


Auf dem damaligen gesetzlichen Vertretungsrecht der Eltern.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 14:21    Titel: Re: Religionszugehörigkeit Antworten mit Zitat

kywo hat folgendes geschrieben::
...
Auf welcher Grundlage arbeitet da die Meldebehörde?
...

Hallo kywo,

zunächst fällt mir das "Gesetz über die religiöse Kindererziehung" (Wikipedia-Link) ein (hier der Gesetzestext).

kywo hat folgendes geschrieben::
...
Meine Eltern haben mich taufen lassen. Ich habe aber schon in der Schule die Teilnahme am Religionsunterricht verweigert und mich auch nicht konfirmieren lassen. Eine Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von meiner Seite fand also nie statt.
Jetzt, 40 Jahre später, stelle ich fest, dass die Meldebehörde behauptet, ich seie evangelisch. Der Vorschlag, ich könne ja aus der Kirche austreten, ist für mich eigentlich ein Witz, da ich nach meiner Auffassung nie eingetreten bin.
...

Die Religionszugehörigkeit lag zunächst in der Entscheidungsbefugnis der Eltern. Ab dem 14. Lebensjahr kann dann das Kind selbst entscheiden, welcher Religionsgemeinschaft es angehören möchte. Der Eintrag bei der Meldebehörde muß aber gesondert vorgenommen werden (siehe Meldegesetz).

Mich wundert es, daß die Religionszugehörigkeit erst nach 40 Jahren auffällt, weil die Einwohnermeldeämter jährlich die Lohnsteuerkarte versenden und auf der Karte vermerken, daß die Eintragungen genau zu überprüfen sind.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würd austreten und die Kosten dafür bei den Eltern einklagen Lachen



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kywo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich würd austreten und die Kosten dafür bei den Eltern einklagen Lachen


zu spät, die zahlen nicht mehr.

Der Austritt ist auf jeden Fall der Weg des geringsten Widerstands.
Es ist aber für mich durchaus unbefriedigend, dass ich da in "Sippenhaft" genommen werde, nur weil meine Eltern Mitglied waren.
Die haben mich auch in der Schule angemeldet, ohne dass ich dort immer noch Zwangsmitglied bin.

Ich bin selbständig und habe noch nie eine Lohnsteuerkarte gesehen, das Finanzamt fragt mich und nicht die Meldebehörde. Ein Kirchensteuerbetrag hätte sofort zum Aufstand geführt. Ich habe keine erkennbaren Nachteile, bin aber irritiert.

Danke für das rege Interesse,
kywo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

kywo hat folgendes geschrieben::

Es ist aber für mich durchaus unbefriedigend, dass ich da in "Sippenhaft" genommen werde, nur weil meine Eltern Mitglied waren.


Nein, nicht weil sie Mitglied waren, sondern weil sie kraft ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnis in deinem Namen den Beitritt erklärt haben.

kywo hat folgendes geschrieben::

Ich bin selbständig und habe noch nie eine Lohnsteuerkarte gesehen, das Finanzamt fragt mich und nicht die Meldebehörde. Ein Kirchensteuerbetrag hätte sofort zum Aufstand geführt.


Das wurde dann wohl bisher übersehen, ich würde mich schon mal auf eine Nachforderung einstellen, nachdem es nun bekannt wurde. Dürfte aber nur für ein paar Jahre möglich sein, je nachdem wie da die Verjährung ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kywo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::

Nein, nicht weil sie Mitglied waren, sondern weil sie kraft ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnis in deinem Namen den Beitritt erklärt haben.


Der von mir aber in keiner Form bestätigt wurde. Religonsmündig wird man m.W. mit 14.

kywo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

kywo hat folgendes geschrieben::
FM hat folgendes geschrieben::

Nein, nicht weil sie Mitglied waren, sondern weil sie kraft ihrer gesetzlichen Vertretungsbefugnis in deinem Namen den Beitritt erklärt haben.


Der von mir aber in keiner Form bestätigt wurde. Religonsmündig wird man m.W. mit 14.

kywo

Hallo kywo,

es bedarf auch nicht der Bestätigung, um weiterhin in der Religionsgemeinschaft zu bleiben, sondern des Widerspruches. Dieses ist aber bisher gegenüber der Meldebehörde nicht geschehen. Daher konnte und mußte die Meldebehörde davon ausgehen, daß die damalige Entscheidung der Eltern stillschweigend von dem Jugendlichen und später dem volljährigen Kind übernommen wurde.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kywo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

"es bedarf auch nicht der Bestätigung, um weiterhin in der Religionsgemeinschaft zu bleiben, sondern des Widerspruches."

Grade das will ich aber nicht akzeptieren.
Ich weiss, dass ich da spitzfindig bin, was ja bei Juristen nichts besonderes sein dürfte.
Ich fühle mich jetzt mal in meiner freien Religionsausübung behindert, wenn ich erst durch einen Verwaltungsakt aus einem Verein austreten muss, dem ich nie freiwillig angehört habe. Verlegen Mit den Augen rollen

kywo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

kywo hat folgendes geschrieben::
...
Grade das will ich aber nicht akzeptieren.
...

Dies wäre nicht mein, sondern Ihr Problem. Winken

kywo hat folgendes geschrieben::
...
Ich weiss, dass ich da spitzfindig bin, was ja bei Juristen nichts besonderes sein dürfte.
...

Was meinen Sie mit "spitzfindig"?

kywo hat folgendes geschrieben::
...
Ich fühle mich jetzt mal in meiner freien Religionsausübung behindert, wenn ich erst durch einen Verwaltungsakt aus einem Verein austreten muss, dem ich nie freiwillig angehört habe. Verlegen Mit den Augen rollen
...

Dieses Problem müßten Sie mit ihren Eltern klären. Als Sie 21 Jahre alt (vor 1975) waren, waren Sie volljährig gewesen und bei der Meldebehörde selbst die Religionszugehörigkeit dementieren können. Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung ist vom 15.07.1921 und ist in seinen Ursprüngen daher auch nicht so ganz neu.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kywo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

...
Was meinen Sie mit "spitzfindig"?


Wenn das missverständlich ist ändere ich das und sage:"Ich kack jetzt mal Korinthen."
Die Juristen beziehe ich dann lieber nicht mehr mit ein. Lachen

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Dieses Problem müßten Sie mit ihren Eltern klären. Als Sie 21 Jahre alt (vor 1975) waren, waren Sie volljährig gewesen und bei der Meldebehörde selbst die Religionszugehörigkeit dementieren können. Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung ist vom 15.07.1921 und ist in seinen Ursprüngen daher auch nicht so ganz neu.


Das Gesetz bezieht sich nur auf die Erziehung und die ist bei mir schon eine Weile beendet. Einzig die Abmeldung vom Religionsunterricht könnte interessant sein, denn die hat stattgefunden. Über den Verbleib in der RG sagt das Gesetz nichts aus.

Auch im Meldegesetz wird nur von "11. rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft," gesprochen, nicht aber darüber, auf welchen rechtlichen Vorschriften diese beruht.

Aber es sieht ja so aus, als käme ich hier ein ganzes Stück weiter.
kywo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

kywo hat folgendes geschrieben::
...
Auch im Meldegesetz wird nur von "11. rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft," gesprochen, nicht aber darüber, auf welchen rechtlichen Vorschriften diese beruht.
...

Diese Vorschriften beruhen auf Art. 4 GG, Art. 136-141 WRV und dem Reichskonkordat. Ferner berücksichtigt es die Kirchenverfassungen und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht.

Aber dies alles hier näher zu erläutern, würde den Rahmen des Forum sprengen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

mal so ganz am Rande, die Staatbürgerschaft erhält man auch meist über seine Eltern und wird nicht gefragt. Die kann man dann auch auf Antrag ablegen Geschockt

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.