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Unterhaltspflicht Pflegeheim

 
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Kleene
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 19:24    Titel: Unterhaltspflicht Pflegeheim Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

mein Vater ist vor 1 1/2 Jahren an MS erkrankt und mittlerweile schafft meine Mutter die Pflege nicht mehr alleine. Sie arbeitet als Büroleiterin in einem Reisebüro, welches meinem Opa gehört und müsste den Beruf aufgeben um den ganzen Tag für meinen Vater da zu sein, da er mittlerweile vieles nicht mehr alleine schafft bzw. schon gar nicht mehr alleine auf Toilette gehen kann.
Pflegegeld wurde jetzt beantragt. Sie kann es sich aber aus finanziellen Gründen einfach nicht leisten nicht mehr arbeiten zu gehen.
Nun haben wir in Erwägung gezogen meinen Vater in ein Pflegeheim zu geben, damit er dort die notwendige Pflege erhält. Dieser Schritt alleine fällt schon nicht leicht, aber ich habe Angst, dass meine Mutter an dieser Aufgabe kaputt geht. Sie ist erst 48 und sollte doch noch etwas von ihrem Leben haben.

Pflegestufe ist bereits beantragt. Jetzt wollen wir einen Termin mit dem zuständigen Amt machen.
Hierfür möchte ich jedoch einige Fragen geklärt haben.
Ich verdiene derzeit als Beamtin ca. 1600 € netto, wovon nochmal ca. 160 € Krankenversicherung abgezogen wird. Mein Freund (ab Ende März Ehemann) ist ebenfalls Beamter, verdient jedoch derzeit als Referendar nur ca. 1000 € netto, wovon nochmal ca. 60 € an Krankenversicherung abgezogen wird.
Nach der Hochzeit werden die Einkommen durch Familienzuschlag noch etwas ansteigen.
Jetzt habe ich gelesen, dass mir bei der Unterhaltspflicht ein netto Selbstbehalt von 1400 € bleibt, der Lebensstandard aber auch nicht merklich sinken darf. Diverse Versicherungen (Haftpflicht, Renten, Unfall, Auto, etc.) sind auch verhanden und müssen von den 1440 € die mir nach Abzug der KV bleiben auch noch gezahlt werden, so dass ich sowieso nicht an diese Unterhaltspflicht-Grenze ran komme.
Wie sieht es dann aus, wenn wir verheiratet sind. Hierzu finde ich über Google verschiedene Angaben, auf die ich mich allerdings nicht verlassen kann und will.
Mal steht dort, dass von dem Gehalt des Ehemannes nur 5 % als Taschengeld an die Frau gezahlt werden muss und davon die Hälfte ist für den Unterhalt "pfändbar", mal lese ich, dass Ehepaare zusammen nur einen Selbstbehalt von 2450 € haben.
Wichtig ist dies für uns, weil mein zukünftiger ab 2010 vermutlich das 3-fache seines jetzigen Gehaltes bekommt und wir zu diesem Zeitpunkt auch aus der Mietwohnung raus wollen. Nun haben wir Angst, dass unsere Träume platzen, weil man uns alles nimmt, womit wir uns etwas aufbauen wollten.

Außerdem interessiert mich, was ich Ende März mit den Steuerklassen mache? Wir wollten eigentlich auch 3 und 5 gehen, womit ich natürlich ein höheres Netto, er dafür ein geringeres hätte, somit wären ich auch wieder über den 1400 € drüber. Die Frage ist zwar eher nebensächlich, da man auch auf 4/4 gehen könnte, am Ende des Jahres wird das ja eh wieder ausgeglichen, trotzdem würde ich hierzu gerne ein paar Meinungen lesen!

Vielleicht hat jemand hier eine Ahnung und kann mir bei meinen Fragen helfen, damit wir nichts falsch machen.

LG Jessi
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