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Verfasst am: 04.02.09, 19:49 Titel: Ordnungswidrigkeit im Zweifel gegen den BEschuldigten / Gurt
Angenommen A fährt mit B abends nach Hause. Die Polizei fährt vor ihm wechselt dann die SPur und fährt auf einmal hinter ihm, hält ihn daraufhin an.
A denkt sich nichts bei stellt den Motor ab, legt den Gurt ab und sucht die PApiere raus damit alles schneller geht! BEamten kommen ans Fenster begrüßen und meinen gesehen zu haben dass A keinen Sicherheitsgurt getragen hatt während er gefahren ist. A und B verneinen dies und sagen den BEamten dass A den GUrt angelegt hatte evtl falsch, da A den Gurt ab und zu unter der Achsel trägt. BEamten beharren und stellen A einen Strafzettel aus und fragne ihn ob r noch eine Aussage machen wolle. Dies verneint A, B's Name wird als ZEuge notiert(?!), A zahlt nciht direkt und bekommt den BEscheid über 30 EUR wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt. Da es sich um eine Falschaussage seitens der Beamten handelt ist es sinnvol dass A Wiederspruch einlegt oder steht es auf jedem Fall Aussage gegen Aussage und A wird die Geschichte soderso verlieren?
Das ist dann in diesem Fall schlecht für A. (Und es sei mir diese ausdrücklich nicht böse gemeinte Bemerkung gestattet: Nicht nur schlecht in Bezug auf die Rechtslage, sondern vor allem in Bezug auf A’s Gesundheit. Das, was A macht, ist für A höchst gefährlich.) _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Er muss ... so angelegt sein, dass er díe ... erstrebte Rückhaltewirkung vollständig erfüllt. Das ist nicht der Fall, wenn der Schultergurt ... unter der Achsel hindurchgeführt wird.
Die dazugehörigen Urteile sind u. a. :
Ha NJW 86 267
VRS 69 460
Ol DAR 86 28
AG Bra NJW 85 3088
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