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Verfasst am: 15.12.08, 11:09 Titel: Waschmaschine aus Gemeinschaftskeller gestohlen
Der Mieter M bewohnt in dem Haus des Vermieter V eine Wohnung. Im Keller befindet sich ein gemeinschaftlicher Waschraum der von allen Parteien im Haus genutzt wird. Dieser Raum lässt sich nicht abschließen, da V hier versäumt hat, den Mietern einen entsprechenden Schlüssel hierfür auszuhändigen.
Eines Nachts wird aus diesem Keller die Waschmaschine des M entwendet. Einbruchsspuren gibt es nicht. Die Versicherung des M weigert sich nun, den entstandenen Schaden zu ersetzen und verweist darauf, dass der Keller nicht abgeschlossen war.
M wendet sich nun an V und fordert von ihm den Schaden ein, da er schließlich keine Möglichkeit gegeben hat, den Raum zu verschließen.
Wenn der Keller nicht verschließbar ist (das wusste der Mieter) und die Hausratversicherung des Mieters Diebstahl aus ungesicherten Räumen nicht versichert (auch die Bedingungen seiner Versicherung sollte der Mieter kennen) so geschieht die Unterbringung der Waschmaschine in diesem Keller auf das Risiko des Mieters hin.
Auf Ideen kommen die Leute. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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