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Das ein Personalausweis hierzulande Eigentum des Staates ist mir bekannt. Wie aber sieht es aus mit einem alten DDR Personalausweis, der nicht ungültig gestempelt ist.
Ist der inzwischen ins Privateigentum übergegangen oder gehört der auch dem Staat ?
Danke für Eure Hinweise. Für Rechtgrundlagen und Urteile wäre ich dankbar.
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.01.09, 22:56 Titel:
Ich habe ein wenig recherchiert, aber nichts gefunden, was Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse der DDR-Ausweise Aufschluss gibt. Es ist nicht auszuschließen, dass wegen des grundsätzlich geltenden "Volkseigentums" eine solche Regelung auch nicht getroffen worden ist.
Im übrigen war die DDR in vielen Dingen, die den "Papierkram" im weiteren Sinne betrafen, längst nicht so bürokratisch wie die Bundesrepublik. Es war nicht alles so detailverliebt geregelt. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
ich kann mich dunkel an Erlasse aus der "Nach-wendezeit" erinnern, dass die alten DDR-Persos aus Erinnerungs- und Beweisgründen (immerhin war mit dem Besitz des DDR Persos konstitutiv der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR verbunden) im Privatbesitz zu belassen waren. Die Erlasse und Verfügungen sind aber mittlerweile wohl der Erlassbereinigung und dem Zeitablauf zum Opfer gefallen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Könnten sich aus einem Verkauf hier Schwierigkeiten ergeben ? Ich weiß schon, dass bei Internetauktionshaus [Name geändert] immer mal welche zum Verkauf stehen, die nicht`s bringen, meiner hat aber ein wirklich ausergewöhnliches Datum.
Ich habe ein wenig recherchiert, aber nichts gefunden, was Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse der DDR-Ausweise Aufschluss gibt. Es ist nicht auszuschließen, dass wegen des grundsätzlich geltenden "Volkseigentums" eine solche Regelung auch nicht getroffen worden ist.
Im übrigen war die DDR in vielen Dingen, die den "Papierkram" im weiteren Sinne betrafen, längst nicht so bürokratisch wie die Bundesrepublik. Es war nicht alles so detailverliebt geregelt.
Volkseigentum am Personalausweis?
Das Zivilrecht der DDR kannte sehr wohl Privateigentum, genauso war Volkseigentum im Sozialismus folgerichtig (grds.) nur auf Produktionsmittel beschränkt.
Eine moderne Gesellschaft funktioniert einfach nicht ohne Eigentum, das hat man auch in der DDR einsehen müssen (siehe z.B. Gebäudeigentum...). _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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