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Verfasst am: 15.12.08, 13:12 Titel: Stammkapital GmbH durch Sachwerte
Hallo Ihr Lieben,
meines Wissens nach kann das Stammkapital einer GmbH ja auch in Sachmitteln erbracht werden (???)
Ich habe folgenden selbstverständlichen hypothetischen Fall:
Firma 1 (Einzelfirma) besteht seit ca. 7Jahren, es geht dieser Fa. sehr gut, Material und Ausrüstung haben einen ca. Wert von mind. 50.000€,
Verbindlichkeiten - keine, Kredite werden in Zukunft nicht benötigt
größere Rücklagen etc. existieren nicht.
Weil eine Firma2 gegründet werden soll u. Firma 1 auf jeden Fall geschützt werden soll. möchte man Fa. 1 in eine GmbH umwandeln. (geht bei Fa.2 nicht da hierfür größere Kredite aufgenommen werden müssen u. die Banken das nicht mitmachen werden.
Meine Frage jetzt:
kann Fa1 mit den vorhandenen Sachmitteln als Einlage zur GmbH umgewandelt werden?
Verfasst am: 15.12.08, 15:52 Titel: Re: Stammkapital GmbH durch Sachwerte
Unwissende hat folgendes geschrieben::
kann Fa1 mit den vorhandenen Sachmitteln als Einlage zur GmbH umgewandelt werden?
Ja.
Wenn F1 im Handelsregister eingetragen ist (Einzelkaufmann) kann das im Wege der Ausgliederung nach dem UmwG erfolgen. Das hat den Vorteil, dass alle Rechtsverhältnisse automatisch auf die GmbH übergehen (Gesamtrechtsnachfolge).
Ansonsten kann man das Vermögen auch einfach im Wege der Sachgründung in die GmbH einbringen (Einzelrechtsnachfolge).
Beide Verfahren erfordern einen Sachgründungsbericht, in dem die Werthaltigkeit der eingebrachten Güter nachgewiesen wird. Ggf. muß der von einem WP geprüft werden. Bei kleinerern Vorgängen, und wenn die Werte relativ eindeutig sind, verlangen die Registergerichte dieses Testat aber nicht. _________________ Gruß
Hallo,
vielen Dank für die Antwort an towel day.
Wenn Firma 1 aber auch nicht im Handelsregister eingetragen ist?
Wer bestimmt oder könnte mir den sagen ob ein WP da dran muss?
Ich sagte ja das der ca. Wetr so um die 50Tsd€ liegt, bei einer GmbH sind aber doch "nur" 25Tsd€ notwendig, d.h. wenn man jetzt im Sachgründungsbericht anstelle der 50Tsd€ nur 25Tsd angibt müsste das doch allemal reichen(?)
Wenn Firma 1 aber auch nicht im Handelsregister eingetragen ist?
Dann könnte man das nachholen, um Variante 1 durchführen zu können.
Ansonsten halt Variante 2 wählen.
Zitat:
Wer bestimmt oder könnte mir den sagen ob ein WP da dran muss?
Letztendlich das Registergericht. Vorneweg sollten aber der beauftragte StB und/oder Notar anhand der realen Gegebenheiten eine Einschätzung abgeben können.
Zitat:
Ich sagte ja das der ca. Wetr so um die 50Tsd€ liegt, bei einer GmbH sind aber doch "nur" 25Tsd€ notwendig, d.h. wenn man jetzt im Sachgründungsbericht anstelle der 50Tsd€ nur 25Tsd angibt müsste das doch allemal reichen(?)
Eher anders rum. Je mehr die tatsächlichen Werte das Stammkapital übersteigen, desto weniger Bedenken wird das Registergericht haben, dass das Stammkapital tatsächlich werthaltig aufgebracht wurde. Wenn die eingebrachten Werte lt. Sachgründungsbericht grade mal 25 TE wert sind, wird das Gericht hier womöglich schon etwas genauer hinterfragen. _________________ Gruß
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