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Verfasst am: 15.12.08, 13:20 Titel: Hotlinekosten als Schadensersatz?
Hallo,
nehmen wir mal an, Person A erhält eine nicht korrekte Telefonrechnung. Die Person ruft die Hotline (Mehrwertdienst) an und erhält daraufhin eine Gutschrift, weil man dort auch gemerkt hat, dass eine Rechnungsposition nicht stimmte. Muss die Telefongesellschaft auch die Hotlinekosten im Nachhinein übernehmen (Schadensersatz)? Schließlich war der Fehler in diesem Falle ja durch die Telefongesellschaft verursacht worden. Der Person A liegt der Einzelverbindungsnachweis und die Gutschrift als Beweis vor.
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 15.12.08, 17:49 Titel:
M.E. nein, da es schon am Schaden mangelt. Ein Schaden ist stets ein unfreiwilliges Vermögensopfer; der Kunde hat jedoch freiwillig die Hotline in Anspruch genommen. Er hätte sich ja auch schriftlich an das Unternehmen wenden können.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Wie wären dann die Kosten für die Briefmarke für ein Schreiben an das Unternehmen zu betrachten? Handelt es sich hier ebenfalls um keinen Schaden, weil der Kunde freiwillig das Unternehmen angeschrieben hat?
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 15.12.08, 19:26 Titel:
Zitat:
Wie wären dann die Kosten für die Briefmarke für ein Schreiben an das Unternehmen zu betrachten?
Ebenfalls nicht als Schaden. Der Absender einer Willenserklärung unter Abwesenden hat dafür Sorge zu tragen, dass diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Die Kosten der Beförderung trägt somit der Absender.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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