Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtschutzversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtschutzversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schnuddel1411
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Attendorn

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 13:31    Titel: Rechtschutzversicherung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich war bis April 2008 bei der Versicherung AB rechtschutzversichert. Diese habe ich fristgerecht gekündigt und bin zur Versicherung XY gewechselt. War alles kein Problem.

Die neue Versicherung erwähnte in einem Schreiben auch, dass im Schadensfall auch zurückliegende Schäden versichert wären, wenn die lückenlose Versicherung nachgewiesen werden könne.

Da der Wechsel nahtlos erfolgte, eigentlich kein Problem.

Jetzt habe ich einen Rechtsfall mit einer in 2006 gekauften Immobilie.

Auf die Anfrage nach Kostenübernahme im Streitfall bei der neuen Versicherung, sagte man mir, dass wäre noch die alte für zuständig. Und die Übernahme zurückliegender Fälle beziehe sich so auf 2 - 3 Monate und so Fälle in Richtung Beruf oder so was.

Die alte Versicherung sagte mir, dass man zwar grundsätzlich für ältere Fälle eintreten müsste, aber Immobilien-Dinge da grundsätzlich ausgeklammert wären.

Wer ist denn jetzt zuständig? Wie ist da die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die mögliche Leistungspflicht hat der alte Versicherer ja schon eingestanden.
Aber: in den Vertragsbedingungen unter Ausschlüsse wird - sinngemäß - der übliche Hinweis zu finden sein, daß Risiken, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie stehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, was der neue Versicherer meinte, ist die Wartezeit für bestimmte Leistungsarten. Auf diese Wartezeit wird nämlich bei nahtlosem VErsicherungsschutz verzichtet.

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hallo,

die mögliche Leistungspflicht hat der alte Versicherer ja schon eingestanden.
Aber: in den Vertragsbedingungen unter Ausschlüsse wird - sinngemäß - der übliche Hinweis zu finden sein, daß Risiken, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie stehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.


Die Baurisiken sind allerdings meistens nicht bei dem Kauf einer fertigen Immobilie ausgeschlossen. Siehe auch § 3 (1) d) ARB.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.