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Vor Anreise: Hotel nicht fertig. Stornierung wäre möglich?

 
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ImpCaligula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 16:51    Titel: Vor Anreise: Hotel nicht fertig. Stornierung wäre möglich? Antworten mit Zitat

Grüße!

Ein fiktiver Fall.

Ein Pärchen bucht im Sommer 2009 - nennen wir es Frau A und Herr B - beim Reiseunternehmen C einen Urlaub in Ägypten. Dieser Urlaub soll am 01.01. beginnen für 1 Woche. Im Reise/Infotext des Veranstalters steht, dass das Hotel in 2008 fertiggestellt wurde. Frau A und Herr B freuen sich über Ihren Nach-Sylvester Urlaub, reichen schon mal Urlaub ein und bezahlen die Anzahlung von 20% vorab.

Frau A und Herr B wundern sich nur, warum dieses Hotel im Herbst 2008 immer noch von niemanden beurteilt wurde. Doch auf einmal Ende November 2008 steht eine Bewertung im Internet. Das Hotel ist zu 80% immer noch eine Baustelle und würde laut Einschätzung des Reisegastes erst in einem 1/2 Jahr sicherlich fertig sein.

Entsetzt rufen Frau A und Herr B beim (großen) Reiseveranstalter C an. DIe Dame verspricht zurück zu rufen, weil sie vor Ort anrufen möchte und sich erkundigen wird.

Der Anruf, wir haben Dezember 2008, erfolgt am gleichen Tag. Es stimmt, so die Angestellte des Reiseunternehmens, das Hotel ist noch eine Baustelle.

- Der Aquapark ist noch nicht völlig fertig.
- Nur ein Pool ist in Betrieb, der beheizte Pool wird nicht fertig (auch deswegen hatte sich das Pärchen dieses Hotel ausgesucht, da die Reise ja am 01.01.2009 startet).
- Von den Restaurants ist nur eines offen (keine versprochenen Themenrestaurants).
- Keine Diskothek (das Hotel liegt sehr abseits!).
- Keine Veranstaltungen im Hotel.
- Kein Spa Bereich (auch dies war einer der Hauptgründe für eine Buchung)
- Kein Sport und Fitnessangebot (auch das große Sportangebot war einer der Buchungsgründe)
- Es kann sein, dass das eine oder andere Zimmer noch nicht 100% fertig ist bzw bestimmte EInrichtungsgegenstände fehlen.
- Baustellenschutt, Baustellenausblick und Lärm nicht ausgeschlossen.

---
Der Reiseveranstalter meint, dass es sein KÖNNTE, dass Kleinigkeiten bis zum 01.01. fertig sein könnten. Die Dinge wie Diskothek, Spa Bereich, SPort Bereich und beheizter Pool aber auf keinen Fall!

Nehmen wir mal an, der Reiseveranstalter würde nun folgende Lösungen anbieten:

a) Das Pärchen sucht sich ein anderes Hotel. Der Veranstalter garantiert aber nicht, dass das Pärchen zum 01.01. ein Hotel findet. Ist das neu gebuchte (umgebuchte) Hotel billiger, erfolgt keine Auszahlung der Differenz. Ist das Hotel teurer, müsste das Pärchen die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

b) Das Pärchen storniert den Urlaub ganz, dann aber müsste das Pärchen beim Reiseveranstalter bis APril 2009 (Winterkatalog) einen anderen Urlaub buchen. Die bereits bezahlte Anzahlung würde dann in den neuen Urlaub einberechnet werden. Ziel und Art ist dem Reiseveranstalter egal.

c) Das Pärchen fliegt trotzdem am 01.01. und fordert nach dem Urlaub die Mängel ein. Und versucht so etwas Geld zurück zu bekommen.

---

Nun zu unserem fiktiven Fall.

1. Das Pärchen wagt nicht dort hin zu fliegen. Denn selbst wenn man nachher reklamieren würde, selbst wenn man nachher Geld zurück bekommen würde, würde das ja das Spa Center, Sportcenter und und und nicht "zurück" bringen! Man bekommt zwar Geld zurück - aber welchen Nutzen hatte dies dann?

Und - und hier gleich die erste Frage. Nun weiß das Pärchen ja von den Mängeln. Kann es sogar sein, dass ein späteres Reklamieren nicht mehr geht? Da das Pärchen jua nun vorab wusste, auf was es sich da eingelassen hat?


2. Das Pärchen würde am liebsten jetzt stornieren. Kein anderes Hotel aussuchen. Denn jetzt ca. 2 1/2 WOchen vor ABflug gibt es wohl kaum mehr ein vergleichbar gutes Hotel zum gleichen Preis! Und auch sonst würde man bis April 2009 nicht sicher sagen können, dass man bis dahin mit dem Reiseveranstalter fliegen möchte bzw überhaupt kann!

Welche fiktiven Möglichkeiten bieten sich für das Pärchen. Was könnte man machen? Was wäre die Rechtslage,m würde so ein Fall sich ergeben?

Danke für die Mitwirkung ...
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sachlage ist recht einfach:

Der geschlossene Reisevertrag kann vom Veranstalter nicht eingehalten werden. die Kündigung darf nicht an die Neubuchung einer anderen Leistung, geschweige denn unter dem angegebenen Zeitfenster, gekoppelt sein.

Will heißen: Kündigung wegen vorhersehbarer Reisemängel aussprechen und volle Anzahlung vom Veranstalter zurückverlangen.
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Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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ImpCaligula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an - rein fiktiv - das Pärchen würde doch reisen? Nun weiß das Pärchen ja, dass das Hotel Mängel hat (wobei nicht schriftlich, nur mündlich vom Veranstalter). Würde das Pärchen auch wenn es die Reise in dieses Hotel antritt - nachträglich nach der Reise einen Entschädigung bekommen.

Also vor Ort übliches Prozedere. Bilder. Mängelliste und Reiseleiter vor Ort unterschreiben lassen.

Würde man nach der Reise also einen Nachlass "herausschlagen" können?
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es stimmt, so die Angestellte des Reiseunternehmens, das Hotel ist noch eine Baustelle.

In diesem Falle wohl nicht.
Wenn der Reisende vor Reisebeginn bereits von den Mängeln gewusst hat, besteht nur die Möglichkeit, eine Rabattierung z.B. vor Reisebeginn mit dem Veranstalter auszuhandeln.
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