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recht.de :: Thema anzeigen - 100%Stornogebühren ??? aufgrund Englischen Hinweisen?
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100%Stornogebühren ??? aufgrund Englischen Hinweisen?

 
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der Arne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 18:02    Titel: 100%Stornogebühren ??? aufgrund Englischen Hinweisen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammmen
folgendes Problem

Ich habe über ein online Anbieter ein Hotel gebucht
Kosten 384€
Unter den besonderen Hinweisen
gabs dieses

Buchungs- und Stornierungsbedingungen:
ADVANCE PURCHASE ENTIRE STAY NONREFUNDABL

Sagt mir erstmal überhaupt nichts, mein gutes Schulenglisch versagt da leider.

Tja nun wurde das Storniert, das Geld wurde gleich am nächsten Tag von meiner Kreditkarte abgebucht, nach einer Woche wundere ich mich nun wieso das Geld nicht wieder da ist und frage nach am Telefon sagt man mir denn leider das es kein Geld mehr geben wird da "Special-Angebot"
auch auf den Hinweis das dieses nur auf Englisch da steht und ich es nicht übersetzen konnte half mir da nicht weiter.

Nun die entscheidene Frage, ist es rechtens wenn solch "wichtiger" Text auf Englisch steht in Deutschland bei einem Deutschen Hotel bei einem deutschen Online Anbieter????

Oder habe ich etwas Glück wenn ich einen Anwalt einschalten würde?
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svenvanhien
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht doch eindeutig
"NONREFUNDABL" -> also gibt es bei Stornierung nichts zurück.

Was haben Sie denn gedacht, wie hoch die Stornierungsbühren sind? Sie hätten vor der Buchung viell. etwas Genauer schauen sollen.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 20:21    Titel: Re: 100%Stornogebühren ??? aufgrund Englischen Hinweisen? Antworten mit Zitat

der Arne hat folgendes geschrieben::

Tja nun wurde das Storniert,


Evt. lässt sich das Hotel darauf ein, Ihre Stornierung wieder zurückzunehmen, so dass wenigstens etwas für Ihr Geld bekommen.
Versuchen Sie es!!!
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der Arne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

wie gesagt mein englisch ist nicht grade das beste....
ich finde es halt komisch das es in englisch steht.... und frage mich halt ob dieses rechtens ist
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

der Arne hat folgendes geschrieben::
mein englisch ist nicht grade das beste....


Diesen Satz hätte man sich auch noch Wort für Wort mit allerlei Online-Wörterbüchern übersetzen können. Ansonsten gilt: was ich nicht verstehe, kann ich nicht "unterschreiben".

PS: gerade in der Onlinewelt ist mir englischen Passagen zu rechnen. Schliesslich buchen nicht nur Deutsche hier.
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d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

AntoniaW hat folgendes geschrieben::
der Arne hat folgendes geschrieben::
mein englisch ist nicht grade das beste....


Diesen Satz hätte man sich auch noch Wort für Wort mit allerlei Online-Wörterbüchern übersetzen können. Ansonsten gilt: was ich nicht verstehe, kann ich nicht "unterschreiben".

PS: gerade in der Onlinewelt ist mir englischen Passagen zu rechnen. Schliesslich buchen nicht nur Deutsche hier.


Interessant ist der Rechtschreibfehler, der das Übersetzen hier ziemlich mühsam macht.
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

d-harry hat folgendes geschrieben::
Interessant ist der Rechtschreibfehler, der das Übersetzen hier ziemlich mühsam macht.


Leo packt's!
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hier möchte ich mich meinen Vorschreibern nicht anschließen.
Zitat:
Nun die entscheidene Frage, ist es rechtens wenn solch "wichtiger" Text auf Englisch steht in Deutschland bei einem Deutschen Hotel bei einem deutschen Online Anbieter????

M.W. - nein.

Da die Stornobedingungen ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages sind und diese unter den geschilderten Umständen (deutsche Website) in einer anderen Sprache dargestellt wurden, gehe ich nicht davon aus, dass ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::

Da die Stornobedingungen ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages sind und diese unter den geschilderten Umständen (deutsche Website) in einer anderen Sprache dargestellt wurden, gehe ich nicht davon aus, dass ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist.


Doch ein Vertrag ist zu Stande gekommen.
Es gelten die Bestimmungen des BGBs.
Und aus den Beherbungsvertrag kommt man laut BGB nicht kostenfrei raus.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht darum, ob ein Vertrag zu Stande gekommen ist, sondern ob ein rechtskräftiger Vertrag zu Stande gekommen ist.
Schauen Sie sich doch einmal den Abs. 1.2 vom § 312e BGB an - ist der Begriff "nonrefundable" für einen der englischen Sprache nicht mächtigen wirlklich klar und deutlich ?
_________________
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