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Verweigerung von Arbeitsblättern auf Gymnasium

 
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Mangojery
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 15:54    Titel: Verweigerung von Arbeitsblättern auf Gymnasium Antworten mit Zitat

Was kann ich bei folgendem Problem tun:

13-jährige Gymnastiastin vergisst Kopiergeld für Arbeitsblätter im Fach Biologie.
Bei Nachreichen des Geldes mit Entschuldigung wird sowohl Geld als auch Entschuldigung von der Lehrerin abgelehnt.

Fortan bekommt das Kind keine Arbeitsblätter mehr im Unterricht. Während andere mit den Blättern arbeiten, kann sie dies nicht.

Zudem ignoriert Lehrerin Fragen der Schülerin zum Fach sowie das Kind selbst.

Mutter (ich) schreibt Lehrerin an und bittet um Gespräch. Versucht dies auch über Klassenleiterin. Diese richtet im Auftrag der Biologie-Lehrerin aus, die Arbeitsmittel seien ihr Eigentum und sie sei nicht verpflichtet, diese herauszugeben. Und wenn das Kind ständig Fragen stelle, die entweder provokativ seien oder die Klasse zum Lachen brächten, würde sie sie halt ignorieren.

Im übrigen sei ihr der Fall nicht wichtig genug, um darüber mit den Eltern zu sprechen.

Der Direktor - danach befragt, sagt, das könne nicht sein und sei gewiß nur ein Irrtum. Jedoch zieht die Lehrerin das weiter durch.

Was kann man als Mutter dagegen tun?

Für Ihre Hinweise vielen Dank!
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Lehrerin hat alle Schüler gleich zu behandeln. Die L ist nicht befugt private Kopien herzustellen und diese dann im Rahmen des Unterrichts nur an bestimmte Schüler herauszugeben.

Die Herausgabepflicht der Blätter besteht mE unabhängig davon, ob ein Kopiergeld gezahlt wird.

Die Blätter könnten durch Leistungsklage (VerwG) eingefordert werden. IdR dürfte eine Klageandrohung ausreichend.

Soweit die L einen Schüler unzulässig benachteiligt, kommt nur eine formlose Aufsichtsbeschwerde bei der Schulaufsicht in Betracht.
_________________
mfg
Klaus
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

"Arbeitsblätter sind ihr Eigentum"? Also, nur zum Verständnis: Die Lehrerin besitzt Arbeitsblätter, sei es, dass sie sie selbst erstellt hat, sei es aus einer anderen Quelle, und die kopiert sie - gegen Kopiergeld - und verteilt sie in der Klasse. Korrekt? Na, dann muss sie natürlich alle Schüler gleich behandeln und kann nicht einem bestimmten Schüler die Ausgabe verweigern. Das schlägt sich ja dann am Ende auch noch bei der Leistungsbewertung nieder, dies bei der Zeugnisnote, dies bei der Versetzung ...

Also Gleichbehandlung einfordern. Wenn die Klassenleiterin zur Durchsetzung nicht imstande ist und der Schulleiter das Problem ignoriert, bleibt eigentlich nur der Ganz zur Aufsichtsbehörde. Klagen kann man schon auch, wobei man dann wohl die Ausgabe jedes einzelnen Arbeitsblattes fordern müsste, außerdem dauert so ein Verfahren, auch ein Eilverfahren.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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Mangojery
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schüler arbeiten die ganze Unterrichtsstunde mit dem verteilten Arbeitsblatt, meine Tochter sitzt nur da und hört zu. Der Direktor ist jetzt plötzlich auf Dienstreise, ich werde aber dranbleiben.

Gut wäre eine gesetzliche Grundlage, wenn ich Ihn dann erreiche. Der Weg über die Aufsichtsbehörden ist zu langfristig. Die ersten negativen Noten werden nicht lange auf sich warten lassen.

Vielen Dank,

Marion
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mirjam
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marion,

bei so wenig Hilfsbereitschaft würde ich glaub direkt nach einer Stunde in die Klasse gehen, der Lehrerin das Geld überreichen und sie um Gleichbehandlung aller Schüler bitten.

Das ist so etwas von selbstverständlich, da sollte es doch nicht nötig sein, mit Gesetzesnormen zu kommen.

Liebe Grüsse,

mirjam
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
gesetzliche Grundlage


Artikel 3 Abs. 1 GG
_________________
mfg
Klaus
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig sehe, vergißt (!!!)) jemand über Wochen, das Kopiergeld zu zahlen und beschwert sich dann, keine Kopien zu erhalten?
Wer soll die denn zahlen?

Wenn so oft Art. 3 GG bemüht wird: hier wird doch gleich behandelt - alle die zahlen (gleicher Sachverhalt) erhalten eine Kopie (gleiche Folge)
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Aber spätestens wenn die Bereitschaft zur Zahlung besteht, sollten die Materialien auch nicht länger verweigert werden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist kein Schuldrecht. Hier gehts um Unterricht. "Zurückbehaltung" im Sinn der Verweigerung von Unterricht gibts nicht.

Disziplinierung der Schüler gibts nur im vorgeschriebenen Verfahren.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Aber spätestens wenn die Bereitschaft zur Zahlung besteht, sollten die Materialien auch nicht länger verweigert werden.


Da ich das nur so kenne, dass mehrmals auf das Kopiergeld hingewiesen wird, vermute ich mal, dass die Schülerin das auch wurde.
Da würd ich mich als Lehrer auch nicht auf ein "Ich zahle nächste Woche" einlassen, sondern auf das Geld bestehen und vorher keine Kopien aushändigen.
Es dürfte ja nicht um Blätter gehen, mit denen der Stoff beigebracht werden soll, sondern um Kopien, mit denen der Stoff geübt und vertieft werden soll. Wenn da jemand meint, das nicht nötig zu haben, dann soll er auf die Kopien verzichten - oder halt zahlen.

Gruß
HaWeThie
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BaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 12:50    Titel: Bundesland? Antworten mit Zitat

Hallo,

um welches Bundesland geht es? Falls es Baden-Württemberg ist sende mir eine private Nachricht, dann gebe ich dir die rechtliche Grundlage dazu. Mit Art 3 GG kommt man hier nicht weiter. Es gibt dazu eine konkrete Vorschrift, derzufolge die besagte Schülerin die AB's erhalten muss.
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Mangojery
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um das Bundesland Thüringen.

Das Kopiergeld wurde von der Schülerin 1 1/2 Wochen lang vergessen. Die Arbeitsblätter wurden ihr verweigert, NACHDEM sie zahlen wollte. Die Zahlung wurde abgelehnt.

Mit den Arbeitsblättern wurde im Unterricht der Stoff erarbeitet (Abbildung, die beschriftet wurde). Die Hausaufgaben wurden ebenfalls zum genannten Arbeitsblatt aufgegeben.

Danke, Marion
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist unmöglich was hier einige für Vorschläge haben.

Wir befinden uns im Verwaltungsrecht. Dort gilt der Gesetzmäßigkeitsgrundsatz. Hier kann nicht einfach ein Lehrer - so wie dargestellt - privat Kopien machen und die Schüler auffordern diese Kopien zu bezahlen und wer die Kopien nicht bezahlt bekommt kein Geld.

Formaljuristisch sind zwar die Schüler Kostenschuldner, jedoch ist die Zahlungsaufforderung/ der Kostenbescheid ggü. den Eltern - als gesetzliche Vertreter - zuzustellen (zB im Elternabend). Das Ganze hat in einem mehr oder weniger förmlichen Verfahren zu erfolgen.

Was würden sie sagen, wenn die Schüler mal nach Hause kommen und sagen, sie sollen die Eigenanteile für Ihre Busfahrkosten bezahlen, und man solle das Geld einfach mal so mitgeben.
_________________
mfg
Klaus
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BaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, für Thürigen habe ich leieder keine Vorschrift zur Hand. Ich kann nur sagen, dass es in BaWü definitiv nicht zuläsig ist, die Kopien zu verweigern.

Obwohl ich es aus der Perspektive des Lehrers verstehe, der den Ärger und Aufwand mit Kopien zählen und abrechnen und dem Geld hinterherrennen hat.

In BaWü gibt es jedenfalls eine Anordnung des KuMi an die Schulen, in der genau das Problem mit dem Kopiergeld geregelt wird. Schülern die kein Kopiergeld bezahlen darf deswegen dennoch keine Kopie vorenthalten werden.
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