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Dienstaufsichtsbeschwerde

 
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toni-trixi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 18:27    Titel: Dienstaufsichtsbeschwerde Antworten mit Zitat

Darf ein Mitarbeiter, über den man sich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde beschwert hat, weiterhin den "bearbeiten", der sich über Ihn beschwert hat?

Toll der Satz aber der bleibt jetzt so.
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich, warum nicht?
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eine bessere Beweissicherung kann es doch gar nicht geben. Je mehr man die Arbeit des Bearbeiters beweisen kann, desto mehr Beweise hat man für die getätigte Dienstaufsichtsbeschwerde.
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