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Darf ein Mitarbeiter, über den man sich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde beschwert hat, weiterhin den "bearbeiten", der sich über Ihn beschwert hat?
Natürlich, warum nicht? _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Eine bessere Beweissicherung kann es doch gar nicht geben. Je mehr man die Arbeit des Bearbeiters beweisen kann, desto mehr Beweise hat man für die getätigte Dienstaufsichtsbeschwerde.
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