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Verfasst am: 12.12.08, 11:35 Titel: Wird ein privates Darlehen als Einkommen angerechnet?
Hallo.
in der Suche bin ich nicht fündig geworden, obwohl ich meine dazu irgendwo einmal etwas gelesen zu haben.
Nur mal angenommen, ein SGBII Empfänger bekommt von seinem Bruder oder Eltern, oder Neffen usw.ein privates Darlehen, zinslos/oder auch zu einem Zinssatz von 1% in Höhe von, übertreiben wir extra einmal, 30.000 Euro. Dies wird schriftlich fixiert und festgelegt, dass, solange keine sozialverssicherungspflichtige Beschäftigung vorhanden ist, monatlich 10 Euro zurückzuzahlen sind. Bei Arbeitsaufnahme wird ein Betrag vom 10% des Nettogehaltes zur Rückzahlung fixiert.
Der SGBII Empfänger kauft sich davon z.B. ein neues Auto, lässt sich seine Zähne in Ordnung bringen usw.
Kann es möglich sein, dass solch ein Darlehen nicht zum Vermögen/Einkommen zählt und sich somit an den Leistungen des SGBII Empfängers nichts ändert?
Zuerst einmal. Vermögen muss der, wenn ich es richtig zusammensetzte nicht SGB II sondern ALG II Empfänger bei der Antragsstellung angeben.
Hat dieser das Geld verbraten sprich, hat sich für 20 Riesen ein Auto zugelegt, darf er dies wohl erst einmal wieder verscherbeln und dann hat er Geld zum Leben.
Ein Auto im Wert von 5000 € wird im allgemeinen als tragbar angesehen und gelassen.
Das Geld für die Zahnsanierung hätte er sich sparen können, da er diese ja von der Arge erstatte bekommt. hätte er besser noch ins Auto gesteckt, stände ihm später beim Verkauf mehr Geld zum Leben zur Verfügung.
Ob die Person jetzt ein verzinstes oder unverzinstes Darlehn von der Familie bekommen hat ist nicht relevant. Relevant ist der Besitz der zum Zeitpunkt des Antrags da ist und evtl angerechnet werden kann oder wird.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Aber bei einem Darlehen gehört dem ALGII - Empfänger das Geld ja gar nicht, bzw. nur in der Höhe in der er es zurückgezahlt hat. Oder?
Was ist nun wenn ein Darlehensvertrag erstellt wird der in etwa so aussehen könnte:
Solange keine sozialverssicherungspflichtige Beschäftigung vorhanden ist, muss monatlich keine Tilgung erfolgen. Bei sozialversicherungspflichtiger Arbeitsaufnahme von mind. 1500 Euro netto wird nach 3 Monaten ein Betrag von mind. 10% des Nettogehaltes zur Rückzahlung (Darlehenstilgung) fixiert. Bis zur vollständigung Rückzahlung bleibt sowohl der nicht genutzte Darlehensbetrag, sowohl im Ganzen als auch in Teilen, sowie jegliche damit getätigte Anschaffungen Eigentum des Darlehensgebers.
Gibt es da keinen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
Auch wenn ich mir im "Normalfall" ein Auto über ein Bankdarlehen finanziere, muss ich ja z.B. den KFZ-Brief zur Sicherheit hinterlegen, damit ich das KFZ nicht veräußern kann. Hängt das nicht vielleicht damit zusammen, dass ich zwar Besitzer aber nur in Höhe der geleisteten Tilgung auch Eigentümer bin?
Noch was, auf welcher Rechtsgrundlage wird ein Zahnersatz von der ARGE bezahlt? Sorry, habe das noch nie gelesen.
Noch was, auf welcher Rechtsgrundlage wird ein Zahnersatz von der ARGE bezahlt? Sorry, habe das noch nie gelesen.
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Ja in der Tat, das wäre doch was...
Ansonsten ist die Geschichte mit dem Darlehen so eine Sache. Soweit ich die Antragsformulare gesehen habe, wird nicht nach den Schulden gefragt. Es zählen offenbar nur die Guthaben. Beträfe es mich, daß das Darlehen nicht von den Guthaben abgezogen werden darf, würde ich es auf einen Streit ankommen lassen...
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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