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Gutscheine bei Verspätung der Bahn

 
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Daniel
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 14:55    Titel: Gutscheine bei Verspätung der Bahn Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn ich im Laden ein Produkt kaufe und dieses nicht einwandfrei ist, kann ich dieses ja zurückbringen oder - je nach dem - den Kaufpreis mindern.

Wieso kann ich dies nicht auch auf den Bahnverkehr übertragen, und - nötigstenfalls mit rechtlichen Schritten - eine (teilweise) Rückerstattung des Fahrkartenpreises für verspätete und / oder ausgefallene Züge und damit verbundene Probleme bei Anschlusszügen fordern, evtl. auch Schadensersatzansprüche aufgrund versäumter Termine geltend machen? Wieso muss der Bahnkunde (und so sieht das für mich gerade aus) froh sein, wenn ihm die Bahn AG einen "verbindlichen Rechtsanspruch auf Rückerstattung (in Form von Gutscheinen)" einräumt? Das hört sich für mich so an, als wäre die Bahn nicht an Gesetze gebunden und könnte selbst über (Un)Recht bestimmen?!

Daher die Frage: Hat der Kunde nicht auch ohne die Gnade der Bahn das Recht (und ist er nicht auch IM Recht), Rückerstattungen im Nah- wie im Fernverkehr zu fordern, wenn er eine mangelhafte Dienstleistung bekommt?

Grüße,
Daniel
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:15    Titel: Re: Gutscheine bei Verspätung der Bahn Antworten mit Zitat

Daniel hat folgendes geschrieben::
Wenn ich im Laden ein Produkt kaufe und dieses nicht einwandfrei ist, kann ich dieses ja zurückbringen oder - je nach dem - den Kaufpreis mindern.

Wieso kann ich dies nicht auch auf den Bahnverkehr übertragen, und - nötigstenfalls mit rechtlichen Schritten - eine (teilweise) Rückerstattung des Fahrkartenpreises für verspätete und / oder ausgefallene Züge und damit verbundene Probleme bei Anschlusszügen fordern, evtl. auch Schadensersatzansprüche aufgrund versäumter Termine geltend machen?


Dazu muß man zunächst einmal wissen, wie rechtlich ein "Sachmangel" definiert ist.
Es dürfte der allgemeinen Rechtsauffassung entsprechen, daß eine Verspätung im Bahnverkehr zum einen schwer vermeidbar (geringes Verschulden), zum anderen durchaus verkehrsüblich ist.
Von daher liegt auch in einer Verspätung nicht per se ein Sachmangel (genau wie es kein Sachmangel ist, wenn eine Kerze nach dem Abbrennen nicht mehr "funktioniert").

Entsprechend ließe sich Ihre Konstruktion allenfalls bei Verspätungen anwenden, die deutlich über dem verkehrsüblichen Maß liegen.
Wobei man auch hier als Kunde in die Verpflichtung genommen ist, gewisse Schadensbegrenzung selbst zu betreiben (also z.B. keinen wichtigen Termin so plant, daß er bei halbstündiger Verspätung bereits platzt).

In der Praxis ist es also relativ schwer, einen Sachmangel, geschweige denn Schadensersatz, überhaupt zu begründen.

Noch ein Beispiel zum Schadensersatz:
Geschäftsmann G fährt zum Meeting mit Kunde K. Es soll ein Geschäft im Umfang von 1 Million EUR angebahnt werden. Durch deutliche Verspätung der Bahn verpaßt G das Meeting, der Auftrag kommt nicht zustande.
Dann hat G allerdings erst mal das Vergnügen zu beweisen, daß der Auftrag unter normalen Umständen überhaupt zustande gekommen wäre (vielleicht hätte K sich ja aus anderen Gründen gegen einen Abschluß entschieden).

Also alles nicht so leicht, wie man sich das vielleicht vorstellt.
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:17    Titel: Re: Gutscheine bei Verspätung der Bahn Antworten mit Zitat

Und noch ergänzend:

Es wäre noch zu klären, ob in der Angabe einer Ankunftszeit überhaupt eine Garantiezusage seitens der Bahn vorliegt.

Es würde auch in der Praxis nichts nützen - würde die Bahn tatsächlich gehäuft wegen Verspätungen verurteilt, würde sie einfach damit aufhören, präzise Ankunftszeiten anzugeben und sich auf "Ankunft Hamburg zwischen 20 und 21 Uhr" beschränken. Davon hat man als Fahrgast dann auch nichts. Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 08:40    Titel: Re: Gutscheine bei Verspätung der Bahn Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Es würde auch in der Praxis nichts nützen - würde die Bahn tatsächlich gehäuft wegen Verspätungen verurteilt, würde sie einfach damit aufhören, präzise Ankunftszeiten anzugeben und sich auf "Ankunft Hamburg zwischen 20 und 21 Uhr" beschränken. Davon hat man als Fahrgast dann auch nichts. Smilie


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