Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Baubeginnanzeige gem. § 67 Abs. 4 BauO NRW
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Baubeginnanzeige gem. § 67 Abs. 4 BauO NRW

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Toby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 11:54    Titel: Baubeginnanzeige gem. § 67 Abs. 4 BauO NRW Antworten mit Zitat

Bauherr B möchte auf einem erworbenen Grundstück in Zukunft ein Haus bauen.
B hat bereits eine Baugenehmigung der Stadt S.

B weis zwar noch nicht, wann er im kommenden Jahr mit den Bau beginnen kann, aber er möchte das Grundstück schon vorab Freiräumen und beauftragt mit Wissen des Architekten A eine Firma alle Büsche, Sträucher und Bäumchen zu entfernen. Das Grundstück ist jetzt eine ebene Fläche mit Mutterboden.

Nun beanstandet S, dass dies bereits der Beginn der Bauvorhabens ist und dieser hätte angezeigt (Baubeginnanzeige) und auch die Nachbarn hätte informiert werden müssen.

B steht nun auf dem Standpunkt, dass hier noch nicht von einem Baubeginn die Rede sein kann, sondern lediglich Büsche, Sträucher und Bäumchen entfernt wurden.

Liegt B richtig oder war das Freiräumen bereits der Baubeginn?


Gruß Tobias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also so aus dem Bauch raus, würde ich auch sagen, dass das Eine nichts mit dem Anderen zutn hat. Ich würde dem zuständigen Beamten mitteilen, dass man nur der Pflicht als Grundstücksbesitzer nachgekommen ist einen gepflegten Zustand herzustellen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.