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Grenzbebauung - ungleiche für Beteiligte ?

 
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Bienchen_1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 08:54    Titel: Grenzbebauung - ungleiche für Beteiligte ? Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag,
mich interessiert folgende Rechtlage:
Das Grundstück Nachbar A zu Nachbar B wird durch eine ca. 15 m hohe Giebelwand einer großen Scheune begrenzt - und zwar als reine Grenzbebauung.
Allerdings steht das Gebäude schon 50 Jahre - es existiert Schriftverkehr, dass sich seinerzeit die Besitzer darüber geeinigt haben, auch stand vorher auf dem Grundstück Nachbar A ein Gebäude, was aber in den 70er Jahren abgerissen wurde (mit vorliegendem Schriftverkehr, dass eventuell später wieder ein neues Gebäude errichtet werden würde.
Nun möchte Nachbar A wieder an diese Wand anbauen, lt. Bauamt wird hierfür jedoch keine Genehmigung erteilt, es sei denn, der jetzige Nachbar B erteilt seine Zustimmung. Dies tut er natürlich nicht Verlegen
Falls Nachbar A nun bauen möchte, müßte er die entsprechenden Grenzabstände einhalten - sehr zum Nachteil, da er einerseits diese riesige hohe Wand hat und andererseits bei Einhaltung der Grenzabstände sehr viel Platz auf seinem Grundstück einbüßt einschließlich unnützem Zwischenraum.
Gilt der Altbestand wirklich als gegeben - Nachbar A ist doch eindeutig im Nachteil. Der eine hat Grenzbebauung, der andere nicht Mit den Augen rollen Wie ist denn hier die Rechtlage ?
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Bundesland?
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Bienchen_1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das strenge SACHSEN . Traurig
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