Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo und guten Tag,
mich interessiert folgende Rechtlage:
Das Grundstück Nachbar A zu Nachbar B wird durch eine ca. 15 m hohe Giebelwand einer großen Scheune begrenzt - und zwar als reine Grenzbebauung.
Allerdings steht das Gebäude schon 50 Jahre - es existiert Schriftverkehr, dass sich seinerzeit die Besitzer darüber geeinigt haben, auch stand vorher auf dem Grundstück Nachbar A ein Gebäude, was aber in den 70er Jahren abgerissen wurde (mit vorliegendem Schriftverkehr, dass eventuell später wieder ein neues Gebäude errichtet werden würde.
Nun möchte Nachbar A wieder an diese Wand anbauen, lt. Bauamt wird hierfür jedoch keine Genehmigung erteilt, es sei denn, der jetzige Nachbar B erteilt seine Zustimmung. Dies tut er natürlich nicht
Falls Nachbar A nun bauen möchte, müßte er die entsprechenden Grenzabstände einhalten - sehr zum Nachteil, da er einerseits diese riesige hohe Wand hat und andererseits bei Einhaltung der Grenzabstände sehr viel Platz auf seinem Grundstück einbüßt einschließlich unnützem Zwischenraum.
Gilt der Altbestand wirklich als gegeben - Nachbar A ist doch eindeutig im Nachteil. Der eine hat Grenzbebauung, der andere nicht Wie ist denn hier die Rechtlage ?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.