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Verfasst am: 17.12.08, 11:42 Titel: VM sagt: "Wir vermieten die Wohnung kalt."
"Wir vermieten die Wohnung kalt - den Ölofen müssen Sie selbst anschließen und warten. Für das Bad kaufen Sie sich einen Heizstrahler im Baumarkt!"
Darf Wohnraum so vermietet werden?
Verfasst am: 17.12.08, 11:51 Titel: Re: VM sagt: "Wir vermieten die Wohnung kalt."
efze34 hat folgendes geschrieben::
"Wir vermieten die Wohnung kalt - den Ölofen müssen Sie selbst anschließen und warten. Für das Bad kaufen Sie sich einen Heizstrahler im Baumarkt!"
Darf Wohnraum so vermietet werden?
Selbstverständlich... es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Verfasst am: 17.12.08, 14:10 Titel: Re: VM sagt: "Wir vermieten die Wohnung kalt."
Ich würde mich vorab noch vergewissern, ob es auch eine (zulässige) Lagermöglichkeit für das Heizöl gibt. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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