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recht.de :: Thema anzeigen - Antizipierte Einigung bei Eigentumsübergang nach § 929
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Antizipierte Einigung bei Eigentumsübergang nach § 929

 
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cagr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.11.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 21:10    Titel: Antizipierte Einigung bei Eigentumsübergang nach § 929 Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Eigentumsübertragung nach § 929:

Voraussetzung für die Eigentumsübertragung ist nach § 929 Einigung und Übergabe. Nun würde mich interessieren, ob man der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) die antiziperte Einigung für den Eigentumsübergang (Verfügungsgeschäft) generell enthält, oder ob dies im Kaufvertrag gesondert vereinbart werden muss?

VIelen Dank
cagr
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