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Verfasst am: 13.12.08, 21:10 Titel: Antizipierte Einigung bei Eigentumsübergang nach § 929
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zur Eigentumsübertragung nach § 929:
Voraussetzung für die Eigentumsübertragung ist nach § 929 Einigung und Übergabe. Nun würde mich interessieren, ob man der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) die antiziperte Einigung für den Eigentumsübergang (Verfügungsgeschäft) generell enthält, oder ob dies im Kaufvertrag gesondert vereinbart werden muss?
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