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Verfasst am: 16.12.08, 16:56 Titel: Beteiligung an Gewinn und Verlust
Hallo,
ich habe eine Frage: Person A wurde an einer englischen Ltd. beteiligt, weil sie ohne Lohn sehr viel Arbeit in die Firma gesteckt hat. Die anderen Gesellschafter haben jeweils Geld in die Ltd. investiert. Dann gibt es noch eine GmbH, die sich von der Ltd. Geld geliehen hat. An dieser GmbH sind alle Gesellschafter der Ltd. zu gleichen Teilen beteiligt.
Jetzt sollen beide Firmen aufgelöst werden. Schulden gegenüber Dritten gibt es nicht, offene Rechnungen sind beglichen. Offen sind nur das Darlehen von der Ltd. an die GmbH.
Die Einlagen der geldgebenen Gesellschafter (zugleich Geschäftsführer) sind aufgebraucht, sie haben mit dem Unternehmen also einen Verlust eingefahren.
Hat PersonA (nicht Geschäftsführer) jetzt entsprechend seiner Anteile Schulden gegenüber den geldgebenen Gesellschaftern, oder gegenüber der GmbH, die noch Schulden bei der eigenen Ltd. hat?
Verfasst am: 16.12.08, 17:05 Titel: Re: Beteiligung an Gewinn und Verlust
benny1979 hat folgendes geschrieben::
Hat PersonA (nicht Geschäftsführer) jetzt entsprechend seiner Anteile Schulden gegenüber den geldgebenen Gesellschaftern, oder gegenüber der GmbH, die noch Schulden bei der eigenen Ltd. hat?
Wen die Anteile an der GMBH eingezahlt wurden, alles "Geld verbraucht" ist und trotzdem noch die Darlehensschuld gegenüber der LTD besteht, würde ich mir Gedanken über Konkursverschleppung des Geschäftsführers der GMBH machen (was eine persönliche Haftung des Geschäftsführers auslösen könnte)
Verfasst am: 16.12.08, 17:18 Titel: Re: Beteiligung an Gewinn und Verlust
hws hat folgendes geschrieben::
benny1979 hat folgendes geschrieben::
Hat PersonA (nicht Geschäftsführer) jetzt entsprechend seiner Anteile Schulden gegenüber den geldgebenen Gesellschaftern, oder gegenüber der GmbH, die noch Schulden bei der eigenen Ltd. hat?
Wen die Anteile an der GMBH eingezahlt wurden, alles "Geld verbraucht" ist und trotzdem noch die Darlehensschuld gegenüber der LTD besteht, würde ich mir Gedanken über Konkursverschleppung des Geschäftsführers der GMBH machen (was eine persönliche Haftung des Geschäftsführers auslösen könnte)
hws
Soweit ich das mitbekommen habe, wurden weder Zinsen noch Tilgung vereinbart. Es ging wohl darum, der GmbH unter die Arme zu greifen, bis sie in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen. Das ist sie jetzt nicht mehr. Das Darlehen wurde auch immer wieder aufgestockt, weil sonst offene Rechnungen nicht hätten bezahlt werden können.
Ich hab vergessen zu schreiben, daß es eine GmbH & Co. KG ist.
Verfasst am: 16.12.08, 20:19 Titel: Re: Beteiligung an Gewinn und Verlust
benny1979 hat folgendes geschrieben::
Hat PersonA (nicht Geschäftsführer) jetzt entsprechend seiner Anteile Schulden gegenüber den geldgebenen Gesellschaftern, oder gegenüber der GmbH, die noch Schulden bei der eigenen Ltd. hat?
Nein. Die Schulden hat die GmbH & Co. KG bei der Ltd. A ist (unjuristisch gesprochen) als Gesellschafter der Ltd. mittelbar Mitinhaber der Forderung gegen die KG. Im Fall der Liquidation der Ltd. stünde ihm also sogar noch etwas zu. Das wird aber nichts werden, weil die GmbH & Co. KG ja offensichtlich nicht zahlen kann. Sofern nicht noch jemand für die Verbindlichkeiten der KG haftet, gibt es zwei Möglichkeiten: Die KG meldet Insolvenz an, die Ltd. schreibt die Forderung ab und wird liquidiert. Oder die Ltd. verzichtet auf die Forderung und beide Unternehmen werden liquidiert. Ob und was da besser ist, läßt sich hier aber nicht beurteilen.
Aber wenn Schuldnerin die GmbH & Co. KG ist, muß es ja noch eine GmbH geben, nämlich die Komplementärin der KG. Wer ist denn deren Gesellschafter? Und was ist aus deren Stammkapital geworden? _________________ Gruß
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