Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kollektivstrafe?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kollektivstrafe?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hirse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 17:30    Titel: Kollektivstrafe? Antworten mit Zitat

Ist das Streichen sämtlicher Kursfahrten einer Stufe, wegen eines Vergehens Einzelner, eine Kollektivstrafe oder wird unter Strafe nur etwas wie Nachsitzen, Aufsätze etc. verstanden?
Wie ist die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es denn ein RECHT auf die Fahrten?


Wenn nicht, warum sollte dann die Streichung der Fahrten Unrecht sein?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
in NRW gilt §53(1) SchulG
„Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.“

Ziatat: „gibt es denn ein RECHT auf die Fahrten?“ Ja, siehe BASS 14-12 Nr.2 in Verbindung mit §65 Abs. 2 Nr6 SchulG NRW
Wenn es nicht in NRW ist, bitte Bundesland nennen.
Allerdings kann es Vorkommnisse geben, die eine solche Maßnahme im Einvernehmen mit der Jahrgangstufenpflegschaft ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.