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Ist das Streichen sämtlicher Kursfahrten einer Stufe, wegen eines Vergehens Einzelner, eine Kollektivstrafe oder wird unter Strafe nur etwas wie Nachsitzen, Aufsätze etc. verstanden?
Wie ist die Rechtslage?
Wenn nicht, warum sollte dann die Streichung der Fahrten Unrecht sein?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Hallo,
in NRW gilt §53(1) SchulG
„Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.“
Ziatat: „gibt es denn ein RECHT auf die Fahrten?“ Ja, siehe BASS 14-12 Nr.2 in Verbindung mit §65 Abs. 2 Nr6 SchulG NRW
Wenn es nicht in NRW ist, bitte Bundesland nennen.
Allerdings kann es Vorkommnisse geben, die eine solche Maßnahme im Einvernehmen mit der Jahrgangstufenpflegschaft ermöglicht.
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