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Einbruch Diebstahl - Hausrat

 
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Bastett
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.02.05, 17:27    Titel: Einbruch Diebstahl - Hausrat Antworten mit Zitat

Hallo an Alle, habe eine hypothetische Frage:

Ich habe gehört, dass Versicherungen im Schadensfall immer Schlupflöcher suchen um nicht zu zahlen und deshalb oft wegen Fehlern in der Schilderung eines Schadenshergangs oder sonstiger Dinge nicht zahlen.

Ich habe dazu Folgendes gelesen: "....da Sie nicht genau weiß, wie Sie den Schadenfall exakt beschreibt, so das die Gesellschaft eindeutig die Höhe der Leistung erkennt und leisten kann. Bei dem geringsten Fehler der Beschreibung könnte eventuell der Fall einer Leistungsfreiheit entstehen ...."

Frage 1: Welche Fehler kann man machen, beziehungsweise wie kann man Fehler vermeiden?

Frage 2: Angenommen in einem Keller wäre eingebrochen worden und alles wurde restlos ausgeräumt. Im Keller befanden u.a. sich Bücher und Software, die von der Firma des EX Ehegatten eingekauft wurden, sich aber zum Zeitpunkt des Schadens im Besitz des VN befanden.

Alle Quittungen darüber wären vorhanden, der Betrag erreiche aber schon fast die Deckungssumme der Hausratversicherung. (Unterversicherungsklausel wäre ausgeschlossen)


sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen, damit man Fehler vermeiden kann? Oder wäre eine solche Vorsorge nicht notwendig?

Jetzt schon vielen Dank für die Antworten, Bastett
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Bastett,

woher ist dieses Zitat? Es fällt schwer, Stellung zu nehmen zu einem Satz, der nur teilweise zitiert ist und der Gesamt-Zusammenhang ist nicht erkennbar.

Aber zu Frage 1: Wie kann man Fehler vermeiden? Ganz einfach, den Schaden genau so schildern wie er sich zugetragen hat. Fehler macht man dann, wenn man versucht, bei Beschreibung des Schadenhergangs, Schadenhöhe usw. zu manipulieren.

Zu Frage 2: Es wird hier nicht ganz klar, ob diese Bücher und Software zum Hausrat gehören. Hausrat sind "alle Sachen, die einem Hausrat zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen"; außerdem sind noch versichert "Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen".

Durch deine Fragestellung ist mir nicht klar, um was für Bücher und Software es sich handelt.

Wenn privat genutzt ==> Hausrat

Wenn ausschließlich beruflich genutzt vom VN bzw. Mitbewohner ==> auch Hausrat

Beruflich/gewerblich genutzt von anderen als dem VN oder Mitbewohner ==> kein Hausrat.

Wir setzen mal voraus, der Keller gehört zu der Wohnung des VN, dann ist er auch Versicherungsort der Hausratversicherung, und dann müsste der Schaden in voller Höhe reguliert werden, da, wie du schreibst, Unterversicherungsverzicht besteht.

(Die üblichen Obliegenheiten müssen natürlich erfüllt sein: Schaden der Polizei anzeigen, Schaden darf nicht grob fahrlässig verursacht worden sein...)

Sich bei einem Anwalt beraten lassen, kann grundsätzlich nichts schaden, aber der Anwalt wird für seine Tätigkeit natürlich honoriert.

Grüße, Mogli

P.S. Die Behauptungen, Versicherungen würden im Schadenfall Schlupfläöcher suchen, um nicht zu zahlen, ist ziemlicher Unsinn. Wenn ein Schadenfall gemäß den Bedingungen versichert ist, dann wird er auch gemäß den Bedingungen reguliert. Aber Versicherungen sind keine karitativen Organisationen, sondern Wirtschaftsunternehmen. Die haben kein Geld zu verschenken. Deswegen wird natürlich geprüft, ob ein geltend gemachter Anspruch berechtigt ist.
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Bastett
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli, vielen Dank für deine Antwort.

nun, man hört eben so einiges Schlechtes über Versicherungen. Eine Bekannte von mir hatte mal einen Wasserschaden im Keller, der reguliert wurde.

Nun hatte sie einen Schuhtick und ca. 150 Paar Schuhe im Keller, die allesamt kaputt gegangen sind. Obwohl die Schuhe fotographiert wurden und der Schadensregulierer die Schuhe gesehen hatte, erstattete die Versicherung nur 2 Paar, mit dem Argument, 150 Paar Schuhe im Keller sei unüblich, ein normaler Bürger hätte nur 2 Paar im Keller...

Deshalb dieses Mistrauen.

Computer und Software wäre ausschließlich beruflich genutzt vom VN bzw. Mitbewohner also wäre das auch Hausrat.

Es steht aber ein Hinweis im Fragebogen, dass bei unvollständigen Angaben über das Schadensereignis der Versicherungsschutz verloren geht.

Was ist darunter zu verstehen?

Nochmal Danke für die Mühe
Liebe Grüße, Bastett
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 04:36    Titel: Antworten mit Zitat

die nummer mit den schuhen erscheint mir etwas schleierhaft... und wenn es 365 paar schuhe gewesen wären, hätten sie ersetzt werden müssen. allerdings wird alt-schuh-sammeln nicht vergoldet. ohne genaue sachkenntnis des falles, wird sich aber kaum jemand ein urteil dazu erlauben. sie sollten sich zur vertragsbetreuung in professionelle hände begeben und nicht auf eigene faust agieren, damit derartige ungereimtheiten nicht mehr aufkommen. so schlecht sind die versicherer nun auch wieder nicht. sie wollen sich nicht aus der leistung stehlen. nur müssen sie im interesse der versichertengemeinschaft den schadenfall genau prüfen, um eine bereicherung zu lasten aller beitragszahler zu vermeiden. das misstrauen basiert eher auf falsch verstandenem versicherungsschutz.

berufliche oder gewerbliche gegenstände in der wohnung sind nicht automatisch hausrat. versicherer und besondere deckungskonzepte bieten eine erweiterung an, die solche gegenstände einschliessen. in der regel darf hier ein bestimmter prozentualer anteil der gesamtversicherungssumme nicht überschritten werden. ob diese gegenstände mitversichert sind und in welcher höhe, geht aus dem versicherungsschein bzw. dem kleingedruckten hervor.

vollständige und wahrheitsgemäße angaben bei der schadenmeldung sind notwendig, damit der versicherer die sachlage prüfen kann. kommt der versicherungsnehmer dieser verpflichtung nicht nach, liegt eine sogenannte obliegenheitsverletzung im schadenfall vor und der versicherer muss nicht leisten. machen sie daher ihre angaben nach bestem wissen und gewissen! nach der prüfung wird ihnen der versicherer schon mitteilen, ob "alles" versichert war und was er zahlt und was nicht.
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Bastett
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 04:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo kva,

Sie schreiben : "Sie sollten sich zur Vertragsbetreuung in professionelle Hände begeben und nicht auf eigene Faust agieren, damit derartige Ungereimtheiten nicht mehr aufkommen."

An wen könnte man sich zur Vertragsbetreuung wenden?

IIn diesem Fallbeispiel wäre der Wiederbeschaffungswert das Doppelte der Versicherungssumme.....

...und es wäre sicherlich ratsam schon jetzt eine neue Hausrat bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen, denn diese wird doch sicherlich den Vertrag kündigen, oder?

Vielen Dank fürs Antworten
Bastett
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
An wen könnte man sich zur Vertragsbetreuung wenden?


Im Prinzip an jeden Versicherungsvermittler, oder Vers-Makler mit dem man sich einig wird und der die gleiche Auffassung von dem Begriff Kundebetreuung hat wie man selbst auch und vorallem schon kapiert hat, daß er nicht von seiner Gesellschaft lebt, sondern von seinen Kunden.
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

versicherungsvertreter (general- oder mehfachagenten) vertreten die versicherung. deshalb heissen sie ja auch vertreter. von beratung keine spur! ob das die beste adresse ist?! der versicherungsberater steht auf kundenseite, berät und betreut gegen honorar. der versicherungsmakler steht ebenfalls auf kundenseite, berät und betreut. in der regel fällt für den kunden beim makler kein gesondertes entgelt an, da seine vergütung gewohnheitsmässig die versicherer tragen, an die er die verträge vermittelt.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

kav hat folgendes geschrieben::
versicherungsvertreter (general- oder mehfachagenten) vertreten die versicherung. deshalb heissen sie ja auch vertreter. von beratung keine spur! ob das die beste adresse ist?!


Da war er wieder, der alte Kleinkrieg zwischen Maklern und dem Rest der Versicherungswelt Sehr glücklich
Wenn ich ehrlich bin, fühle ich mich jetzt ein wenig von Dir angegriffen, indem Du solche Texte raushaust.
Nicht alle sind gleich, es gibt auch in unserem Lager Leute, die begriffen haben, daß sie von ihren Kunden leben und nicht von der Gesellschaft und dementsprechend auch ihre Kunden betreuen, beraten und vorallem ordentlich pflegen.
Zumindest hat mir noch kein Kunde vorgeworfen ich würde nur die Interessen der Gesellschaft vertreten, anstatt auf das einzugehen worum es ihm geht.
Aber wenn Du es so überspitzt siehst, muße ich ja jetzt gestehen, wenn ich wo nicht mithalten kann preislich oder von der Leistung her, schicke ich den Kunden ohne Probleme zum Mitbewerber oder wenn gewünscht stelle ich ihm sogar noch den Kontakt her, ohne das ich was daran verdiene.
Aber lassen wir diesen Kleinkrieg, es gibt auf beiden Seiten mehr als genügend Leute, die ihr Futter nicht wert sind und trotzdem auf die Kundschaft losgehen dürfen.

Für mich kommts immer auf die einzelne Peron an, für mich ist Makler nicht gleich Makler und Ausschließlichkeitsvermittler nicht gleich Ausschließlichkeitsvermittler.
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

mein beitrag sollte kein angriff, sondern lediglich eine feststellung sein! hab ich etwa etwas falsches gesagt? daher hier gleich noch eine ausführlichere feststellung: Winken

tatsache ist wohl, dass ein versicherungsmakler

1. eine risikoanalyse durchführen muss,
2. eine unabhängige marktanalyse (bedingungs- und preisvergleiche) betreiben muss,
3. eine beratung erbringen muss (aufklärung),
4. für diese beratung auch haftet,
5. seine korrekte beratung beweisen muss (beweislastumkehr),
6. einer betreuungs- und informationspflicht unterliegt,
7. den mandanten im schadenfall unterstützen muss und dadurch
8. sachwalter des kunden ist (wie ein anwalt, steuerberater oder versicherungsberater).

solange ein vertreter keine falschaussagen macht, kann man ihm nicht ans bein pinkeln. verschweigt er etwas, kann ihm kein strick daraus gedreht werden. der kunde hat keinen rechtsanspruch auf betreuung und schadenabwicklung durch den vertreter. ein vertreter berät nicht, sonder klärt darüber auf, was er verkaufen kann. ist das denn kein unterschied?! für eine beratung ist man haftbar - genau das ist der vertreter aber nicht! wenn der abschluß getätigt wurde, ist das geschäft prinzipiell für den vertreter gelaufen. der vertreter wird seinen kunden lediglich deshalb betreuen, weil er sonst kein folgegeschäft macht. der makler hingegen wird seinen kunden betreuuen, weil er dazu verpflichtet ist.

es sind daher die unterschiedlichen pflichten und die unterschiedliche haftung, weswegen der makler die bessere adresse ist.

kein versicherer ist in mehr als drei sparten richtig gut. deine motivation in allen ehren - du wirst mir aber nicht erzählen wollen, dass du deine kunden in den anderen 10 sparten wegschickst, oder? und auch eine gute betreuung macht ein mittelmässiges produkt nicht besser!

ich muss dir aber leider zustimmen, dass es - wie überall - auch unter den maklern schwarze schaafe gibt. die finden sich in jeder branche. warum hat aber ausgerechnet die versicherungsbranche so einen schlechten ruf? weil jeder, der lesen und schreiben kann, versicherungen verkaufen darf. die meisten unterliegen dabei (als handelsvertreter nach § 84 HGB) umsatzvorgaben, wodurch das kundeninteresse völlig ins abseits rückt. der makler (handelsmakler nach § 93 HGB) ist frei von solchen fußangeln.

auf die umsetzung der eu-vermittler-richtlinie freue ich mich schon richtig! du dich auch? wir können das ja mal bei dem genuß einer friedenspfeife bereden... Sehr glücklich
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bastett,

nochmal zurück zum Thema:

du schreibst, der Schaden sei doppelt so hoch wie die Versicherungssumme.

Dann gibts als Entschädigung maximal die Versicherungssumme. Die ist immer die Höchstentschädigungsgrenze.

Grüße, Mogli
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

@mogli: Bitte die Vorsorgeversicherung nicht vergessen,! Höhe ist in den Vertragsbedingungen ausgewiesen, sind meistens 10%, die dann nochmal draufgeschlagen werden. Genau für solche Fälle soll sie sein, dass man sich Dinge anschafft, die man nicht sofort in den Versicherungsschutz aufnimmt Winken
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