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Verfasst am: 17.02.05, 17:27 Titel: Verhalten von Lehrern/Lehrerinnen am Gym
Hallo
Ich habe euer Forum gefunden und finde es eine prima Sache!
Ich bin 17 Jahre alt und besuche die 11te Klasse eines Gymnasiums in NRW.
Probleme mit Lehrern habe ich zur Zeit nicht, aber das Verhalten einiger unserer Lehrer ist mE sehr aussergewöhnlich.
Die Schule geniest eigentlich einen guten Ruf.
Mal ein paar Fälle:
Eine Kunstlehrerin verbietet das Essen und trinken.Sie sagt es wäre durch neue Richtlinien verboten.Soweit so gut.Kann man sich mit abfinden.
Aber wie kann es sein dass die Lehrerin selber während des Unterichtes isst und trinkt?
Sie begründet ihr Verhalten mit dem Argument "Tja, ich bin nunmal der Chef hier!".
Die selbe Lehrerin schmeisst einen Schüler raus weil er etwas getrunken hat.Die Flasche wollte sie ausschütten.Sie nimmt den Schüler mit zum Schulleiter.Der Schulleiter erklärt ihm dass Trinken nicht gestattet ist und er nun am Rest der Stunde nicht teilnehmen darf.Der Schüler setzt sich ins Pausenzemtrum.Nach ein paar Minuten kommt die Lehrerin aus dem Raum und sagt er solle das Gebäude verlassen, er hätte Hausverbot für diesen Tag und sie könne dieses Hausverbot auch noch auf mehrere Tage erweitern.
Hat ein Lehrer das Hausrecht?
Ein Schüler und seine Freundin (ebenfalls Schülerin des Gyms) küssen sich auf dem Schulhof (während der Pause).Ein Lehrer sieht dies und sagt dass der Schüler eine Klassenkonferenz bekommen würde wenn er nochmal beim Küssen erwischt wird.Ausserdem würde er dann 2 Wochen Schulverweis bekommen.
Ist Küssen etwa nicht erlaubt?Kann man das überhaupt verbieten?
Kann ein Lehrer (kein Klassen- oder Fachlehrer des Schülers) überhaupt einen Schulverweis verhängen?
Ein Handy klingelt im Unterricht.Darf der Lehrer es abnehmen und übers Wochenende oder sogar bis zum nächsten Feiertag behalten?
Ein Schüler war 2 Tage krank und reicht dem Jahrgangsstufenleiter eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ein.Auf der Entschuldigung steht dass er krank war und nicht am Unterricht teilnehmen konnte, jedoch keine Beschreibung der Krankheit.Der Jahrgangsstufenleiter akzeptiert die Entschuldigung nicht weil er wissen möchte welche Krankheit vorlag/vorliegt.Er rechnet die Fehlstunden als unentschuldigt an.
Darf er überhaupt fragen was für eine Krankheit man hat?Das geht doch niemanden was an.
So, das wars erstmal.Jetzt habe ich Euch ziemlich mit Fragen gelöchert.Hoffe mir antwortet jemand.
Ich antworte mal und nummeriere die Fälle von oben nach unten geordnet:
Fall 1:
Wenn diese Regelung gesetzlich ist sprich die Richtlinien wirklich stimmen, darf auch sie nicht essen/trinken !
2: Wenn sie die Flasche ausschüttet, wäre das unter Umständen eine Art von Sachbeschädigung, immerhin hast du für den Inhalt bezahlt, sie hätte die Flasche einfach wegstellen sollen und muss sie nach der Stunde wieder rausgeben.
Ich glaube nicht das eine Lehrerin ein Hausverbot erteilen darf, schongarnicht darf sie es auf mehrere Tage ausweiten. ( Schule = öffentliche Einrichtung nicht ihre Wohnung )
Überhaupt ist es fraglich ob überhaupt ein Hausverbot bei sowas erteilt werden darf.
3: ka wie das mit küssen ist, eigentlich gibt es da keine Bestimmungen für, kann mich aber auch irren.
4. Der Lehrer darf es dir für die Stunde bzw. den Schultag abnehmen, muss es dir aber spätestens am Ende des Schultages dir wieder aushändigen.
Er darf es dir nicht am Dienstag abnehmen, fürs Wochenende behalten und dir am Montag wiedergeben.
Auch darf er da nicht drin rumschnüffeln, macht er dies, z.b. vor der Klasse und belustigt sich über irgendwelche SMS oder so, macht er sich imo strafbar das dies deine privatssphäre ist.
5.
Ohne ärtzlichen Bescheid, darf er dir die Stunden untendschuldigt anrechnen, da reicht keine Entschuldigung der Eltern.
Fragen was für eine Krankheit man hatte darf er schon, hätte er durch den ärtzlichen Bescheid, wäre er da gewesen ja eh erfahren.
raten kann der Fragesteller auch selbst. Wenn Sie keine Ahnung haben, sollten Sie auch nicht versuchen zu antworten.
Beispiel ärztliches Attest: nach den meisten Schulordnungen ist das nur ausnahmsweise nötig, und es muß auch keine Diagnose enthalten. Ausnahmen davon müßten geregelt sein, z.B. im Infektionsschutzgesetz. Auch die Wegnahme des Handy könnte landesschulrechtlich geregelt sein.
Da hilft aber kein spekulieren, das muß man im jeweiligen Gesetz nachsehen.
Werter FM, ich bezweifle das in ganz .de die Wegnahme des Handy ggf. vielleicht sogar für immer rechtens ist. ( ja sowas solls auch geben )
Ebenso das man es übers Wochenende einbehalten darf.
Von mir aus machen sie sich die Mühe und lesen sie alle Gesetzestexte hierzu durch, sie werden keine Regelung finden die besagt das, besagtes Handy über einen unverhältnissmäßig großen Zeitraum einbehalten werden darf. ( wie beschrieben am Ende des Tages , max. ende der Woche muss man es wiederbekommen )
Nahrungsaufnahme im Unterricht: Mir sind keine Regelungen, sei es Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift, was auch immer bekannt, die das verbieten. Das ändert aber nichts daran, dass man das nicht macht, übrigens dann konsequenterweise auch als Lehrer nicht. Ich denke, das sind Dinge, die entweder auf Konferenzebene zu beschließen wären oder jedenfalls unter die pädagogische Gestaltungsfreiheit des Lehrers fallen. Rechtlich wird man vermutlich nichts dagegen machen können, dass das Lehrer Essen und Trinken verbietet, sich selbst aber nicht an das Verbot hält.
Der Lehrer hat kein Hausrecht, das hat (nur) der Schulleiter, der es allerdings delegieren kann. Es wäre absolut unüblich, wenn der Schulleiter sein Hausrecht an alle beliebigen Lehrkräfte delegieren würde. Abgesehen davon darf die Lehrerin den Schüler auch gar nicht der Schule verweisen, schon aus versicherungsrechtlichen Gründen. Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht dürfte möglich sein, mehr aber auch nicht. Für den Schulausschluss, sei er auch noch so kurz, bedarf es m.E. einer Konferenz-Beschlussfassung.
Küssen verboten. Unsinn. Der Schulverweis muss durch eine Konferenz beschlossen werden. Da werden sich die anwesenden Lehrer vor Lachen auf die Schenkel klopfen, wenn ein Lehrer so etwas beantragt. Sollte es tatsächlich beschlossen werden, wäre es rechtswidrig wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Denkbare Ausnahme: ein Küssverbot ist in der Schulordnung geregelt und wird trotz mehrmaliger Ermahnung nicht beachtet. Selbst dann aber schiene mir ein Schulausschluss überzogen.
Einziehen des Mobiltelefons. Sehr, sehr problematisch. Es ist ein Eingriff in die Grundrechte des Schülers, keine Frage. Also bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Die könnte man in § 13 ASchO sehen, "Erzieherische Einwirkung". Gerichtliche Entscheidungen dazu kenne ich nicht, ich meine eher, dass es rechtlich nicht möglich ist.
Krankeit: Grundsätzlich genügt ein Schreiben der Eltern, spätestens am zweiten Unterrichtstag. Da muss nicht drinstehen, welche Krankheit vorliegt. In begründeten Zweifelsfällen kann ein ärztliches Zeugnis gefordert werden, aber nur mit Befund, ohne Diagnose. Die Art der Erkrankung ist Privatsache. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten eingefordert werden, daraus geht dann auch die Art der Erkrankung hervor.
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 22.03.05, 10:07 Titel:
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Der Lehrer hat kein Hausrecht, das hat (nur) der Schulleiter, der es allerdings delegieren kann. Es wäre absolut unüblich, wenn der Schulleiter sein Hausrecht an alle beliebigen Lehrkräfte delegieren würde. Abgesehen davon darf die Lehrerin den Schüler auch gar nicht der Schule verweisen, schon aus versicherungsrechtlichen Gründen. Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht dürfte möglich sein, mehr aber auch nicht. Für den Schulausschluss, sei er auch noch so kurz, bedarf es m.E. einer Konferenz-Beschlussfassung.
www.birnbaum.de
Da gebe ich ihn Recht.
Nur der Schulleiter übt diese Hausrecht in der Schule sonst kein anderer.
Aber er hat nur in der Schule sonst nirgens wie zum Beispiel in Schulbusse. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
So wie Sie es hier schreiben habe ich es mir auch gedacht.Ich fürchte nur es wird keinen Zweck haben sich irgendwie dagegeb zu wehren.Die Lehrer sitzen (mit ihrem roten Buch) nunmal am längeren Hebel.
Jetzt weiss ich zumindest ein wenig mehr über meine und des Lehrers Rechte.
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