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Alkoholausschank in Einzelhandelsgeschäft zur Weihnachtszeit

 
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HerrMine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 00:09    Titel: Alkoholausschank in Einzelhandelsgeschäft zur Weihnachtszeit Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsmitglieder,

es wäre sehr nett wenn mir hier jemand zu folgendem Sachverhalt mitteilen könnte, wie die Rechtslage dazu aussieht und mir evtl. mit entsprechenden Paragraphen oder Verordnungen weiterhelfen könnte.

Folgender Fall:

Frau A. arbeitet in einer deutschen Großstadt im Einzelhandel.
Der Arbeitgeber Herr B. (Geschäftsführer von Konzern C., dem das Ladengeschäft gehört) möchte,

daß zur Weihnachtszeit im Laden kostenlos Alkohol (Glühwein) an Kunden und Passanten ausgeschenkt wird.

Die Kunden sollen mit (bereits vorhandenen) Flyern in den Laden "geworben" werden.
Auf den Flyern ist lediglich vermerkt, daß es sich um einen "Glühweingutschein" der Firma xyz handelt (nicht jedoch für ein antialkoholisches Getränk)

Frau A. wurde vom Arbeitgeber dazu veranlasst, vor dem Laden Flyer an Passanten zu verteilen.

Der Laden befindet sich in einer Passage in einer Fussgängerzone.

Die Passage ist ein Privatgrundstück und wird von einer Hausverwaltung betreut.
Diese ist weder von der Flyeraktion noch von kostenlosem Glühwein in Laden xyz informiert.


In der Passage ansässig sind zudem eine Bäckerei, ein Kaffee sowie zur Weihnachtszeit gegenüber dem Laden ein Glühweinstand, der ab 17:00 öffnet.
Vor genau diesen Geschäfen sollen (müssten, so lang ist die Passage nicht) die Flyer verteilt werden.



Frau A. hat nun folgende Fragen:

Das Ordnungsamt hat Frau A. auf Nachfrage bereits mitgeteilt, daß in besagter Deutschen Großstadt nicht gestattet ist, Flyer auf öffentlichem Grund zu verteilen.

Der Laden liegt ja auf Privatgrund, aber dazu müsste doch dann der Eigentümer informiert werden?

Zudem sind ja Gaststätten auf ebendiesem Privatgrund vorhanden, käme es da nicht zu "unlauterem" Wettbewerb, da ja der Einzelhandelsbetrieb xyz den Alkohol auch noch gratis abgiebt, wo ja die anderen (Gaststätten!) genau ebendiesen verkaufen wollen?

Ist es überhaupt erlaubt, Getränke auszuschenken in einem reinen Einzelhandelbetrieb ohne Gaststättenkonzession?
Zudem ist Frau A. noch dunkel bekannt, daß es zum Ausschenken von Alkohol eine gesonderte Erlaubnis braucht? Ist das richtig?
Der Ausschank soll von Mitte Dezember bis 31.Dezember laufen. Somit wäre es ja nicht eine einmalige Aktion, sondern doch schon eher regelmäßig? (14 Tage)

Müsste nicht auch zumindest zusätzlich ein Antialkoholisches Getränk angeboten werden (und dies auch auf dem Flyer vermerkt) , wenn es erlaubt wäre Alkohol auszuschenken?

Und noch als abschließende Frage: Falls es sich bei der ganzen Aktion um eine Rechtswiedrigkeit oder Ordnungswiedrigkeit handelt, müsste sich dann Frau A. daran beteiligen? Oder dürfte sie Arbeiten, die damit zu tun haben, verweigern?
(Arbeitgeber B. hat Frau A. mitgeteilt, er würde Bußgeld in Kauf nehmen, nachdem Frau A. Fragen und Anregungen bezüglich der Rechtslage der Aktion angemerkt hat...)

Wie sähe hier die Rechtslage aus?

Ich bedanke mich ganz herzlich für etwaige Antworten von den Rechtsfüchsen hier!

lg, Fräulein HerrMine


Smilie


Zuletzt bearbeitet von HerrMine am 17.12.08, 00:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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HerrMine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Moderatoren oder Leser,
vielleicht habe ich mich auch völlig im Unterforum geirrt.
Bitte dann einfach verschieben, ich dachte ich bin hier vielleicht richtig, weil es sich ja um Werbung handelt... aber es übeschneidet sich ja auch mit Gastronomie oder so...
also, falls ich hier falsch bin, bitte entschuldigt, bin neu hier... Smilie
Danke trotzdem schonmal für die Hilfe,

Fräulein HerrMine
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