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Verfasst am: 17.12.08, 03:56 Titel: Lange krank - Zeit zum Nachholen
Bundesland Sachsen
Hallo an alle,
Folgender Fall:
Person X war ca, 4 Wochen krank. Diese Person kommt z.B. heute wieder in die Schule. Diese und nächste Woche schreibt die Klasse unterschiedliche Arbeiten, über die Themen, bei denen die Person X krank war.
Folgende Frage:
Ist es gesetzlich geregelt, wie lange die Person X Zeit zum Nachholen des Unterrichtsstoffs bekommen MUSS und muss diese Person an diesen Arbeiten (diese und nächste Woche) teilnehmen bzw. dürfen diese dann bewertet werden?
Mich würde sehr interessieren, was das Gesetzt dazu sagt.
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