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Mehrere Klausuren an einem Tag

 
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Aswan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 15:07    Titel: Mehrere Klausuren an einem Tag Antworten mit Zitat

Hallo,
Es geht hier um einen Fall in Baden-Württemberg. Ich weiß, dass ein Schüler der Klasse 13 eines allgemeinbildenden Gymnasiums nicht mehrere planmäßige Klausuren an einem Tag schreiben darf.
Die Frage ist jetzt: Wie sieht das beim nachschreiben von Klausuren aus? Darf eine nachzuschreibende Klausur nur einer planmäßigen Klausur auf den selben Tag fallen? Und dürfen zwei nachzuschreibende Klausuren auf den selben Tag fallen?

Eine dritte Frage wäre: Fehlt ein Schüler bei einer Klausur und bei deren Nachschreibtermin aus Gesundheitlichen gründen mit entsprechendem ärztlichen Gutachten, hat er dann das Recht auf einen weiteren Termin?
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aswan,
Zitat:
Ich weiß, dass ein Schüler der Klasse 13 eines allgemeinbildenden Gymnasiums nicht mehrere planmäßige Klausuren an einem Tag schreiben darf.
Das ist lediglich eine Soll-Vorschrift aus § 8, Abs. (3) Satz 2 der Notenbildungsverordnung

Zitat:
Darf eine nachzuschreibende Klausur mit einer planmäßigen Klausur auf den selben Tag fallen?
Und dürfen zwei nachzuschreibende Klausuren auf den selben Tag fallen?
Prinzipiell ja. Natürlich sollte geprüft werden, ob man es nicht besser verteilen kann.

Zitat:
Eine dritte Frage wäre: Fehlt ein Schüler bei einer Klausur und bei deren Nachschreibtermin aus Gesundheitlichen gründen mit entsprechendem ärztlichen Gutachten, hat er dann das Recht auf einen weiteren Termin?
Nein, es gibt kein Recht auf einen Nachschreibtermin. Laut § 8, Abs. (4) der NotenbildungsVO entscheidet der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552


Zuletzt bearbeitet von Kurt Knitz am 17.12.08, 17:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Aswan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Ich hatte von einem Lehrer erfahren, dass nicht mehr als eine planmäßige Klausur an einem Tag geschreiben werden darf. Gut dass ich da nun schlauer bin.

Eine weitere wichtige Frage wäre:
Wie weit im Voraus muss der Termin einer nachzuschreibenden Klausur angekündigt werden?
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aswan,

da gibts keine feste Vorschrift, die Frist sollte nach den Umständen des Einzelfalles "angemessen" sein. Das ist eine Frage des persönlichen Ermessens.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Aswan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe davon aus es geht dabei um das persönliche Ermessen des Fachlehrers. Ok, damit wäre meine Frage dann auch schon beantwortet. Danke für die Antworten, dashier kann dann geschlossen werden.
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