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Umschreibung eines Teil der Eigentumswohnung

 
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ramona1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 09:27    Titel: Umschreibung eines Teil der Eigentumswohnung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe 1998 zusammen mit meinem Exmann eine Eigentumswohnung in den neuen Bundesländern gekauft. Unsere Ehe wurde geschieden.
Nun würde mein neuer Lebensgefährte seinen Teil der Wohnung als auch die Schulden übernehmen. Mein Exmann ist damit einverstanden.

Mit der Bank sind wir insoweit klar, dass wir (mein Lebensgefähret und ich) einen neuen Kreditvertrag unterschreiben und den alten Kredit ablösen. Somit wäre mein Exmann raus.

Nun meine Fragen:

Muss ein Kaufvertrag folgen. Wenn ja zu welchem Preis?? Es oll eigentlich für 0 Euro geschehen.

Muss mein Partner Grunderwerbssteuer zahlen??

Kann beim Notar nicht einfach eine Eigentumsumschreibung erfolgen?

Wann sollte/ muss diese erfolgen: vor oder nach der Unterschrift des neuen Kreditvertrages.

Mir wäre es am liebsten, wenn wir erst den Kreditvertrag unterschreiben und dann alles nötige für die Umschreibung veranlassen.

Vielen Dank für die Antworten

Ramona
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 13:26    Titel: Re: Umschreibung eines Teil der Eigentumswohnung Antworten mit Zitat

ramona1 hat folgendes geschrieben::
...... Muss ein Kaufvertrag folgen. Wenn ja zu welchem Preis?? Es soll eigentlich für 0 Euro geschehen.

Der Gang zum Notar ist unumgänglich. Der Kaufpreis wird wohl der Restschuld entsprechen, d.h. es wird die bestehende Belastung übernommen und darüberhinaus kein Kaufpreis bezahlt.
ramona1 hat folgendes geschrieben::
...... Muss mein Partner Grunderwerbssteuer zahlen??

Ja - das muss er. Würde die Ehefrau die Hälfte vom Ex übernehmen, so würde keine Grunderwerbsteuer fällig werden, weil innerhalb der Familie keine Grunderwerbsteuer erhoben wird.
ramona1 hat folgendes geschrieben::
...... Mir wäre es am liebsten, wenn wir erst den Kreditvertrag unterschreiben und dann alles nötige für die Umschreibung veranlassen.

Das muss parallel, d.h. Hand in Hand gehen. Kein Kaufvertrag ohne Darlehenszusage. Kein Darlehensvertrag ohne Kaufvertrag.
MfG
Lucky
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