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Verkäufer baut Boden und Zaun von Dachterrasse ab

 
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XPR100
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 19:07    Titel: Verkäufer baut Boden und Zaun von Dachterrasse ab Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender angenommener Fall:

Zwischen Verkäufer A und Käufer B kommt ein Kaufvertrag über ein Zweifamilienhaus zustande.

Das Haus sieht z.B. so bei der Besichtigung und im Expose aus (dort ist der Zaun zur Dachterrasse zu erkennen):
http://www.bilder-hochladen.net/files/8y5l-1-jpg-nb.html
http://www.bilder-hochladen.net/files/8y5l-2-jpg.html

Bei der Besichtigung war die Dachterrasse mit Holzplatten und dem besagten Zaun versehen.

Nach Abschluß des Kaufvertrages, aber noch vor der Übergabe, stellt der Käufer beim vorbeifahren fest, dass der Zaun auf der Dachterrasse entfernt wurde. Nach Rücksprache mit dem Makler, der wiederum sich bei dem Verkäufer erkundigt, wurde zudem sogar der Bodenbelag der Dachterrasse entfernt.

Der Käufer weist den Verkäufer telefonisch daraufhin, dass dies Bestandteile sind und nicht entfernt werden dürfen. Der Verkäufer sieht dies jedoch nicht ein und verweist darauf, dass dies Eigentum Dritter, nämlich der bis dahin oben wohnenden Mieter war. Auf diesen Umstand wurde der Käufer bei der Besichtigung und auch nicht im Vertrag hingewiesen. Im Vertrag wurde erwähnt, dass all das mitverkauft wird, was nach herschender Sitte Zubehör des Gebäudes und des Grundstücks darstellt, ausgenommen Gegenstände Dritter. Später behauptet der Verkäufer zusätzlich, dass der Zaun nicht fest mit dem Haus verbunden war.

Über Dritte erfährt der Käufer, dass nach vorheriger Zusage an den Makler, dass er die Sachen sich wieder beschaffen wird und vor dem Übergabetermin wieder anbringen wird, dass er wohl beim Anwalt gewesen wäre und dies nun wohl doch nicht durchführen wird und den Anwalt voraussichtlich zum Übergabetermin mitnehmen wird.

Zu welchem Schluß könnte man bei diesesm angenommenen Fall anhand der Schilderung und der Bilder kommen? Was könnte man in einem solchen Fall nun dem Käufer raten? Soll dieser evtl. auch zur Übergabe einen Anwalt mitnehmen?
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