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Transportschaden

 
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SteffiMPunkt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 09:45    Titel: Transportschaden Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Folgendes Problem:

Privatmann A schickt ein mittelgroßes Elektrogerät (nicht defekt) zur Überholung an den Spezialisten B.

Das Elektrogerät wird in einen großen Karton gepackt, mit einer ordentlichen Portion Luftpolsterfolie umwickelt und der Karton ausgepolstert. Zusätzlich wird der Karton mit diversen Hinweisen ("Achtung, zerbrechlich" - "Hier oben" - Bitte nicht werfen") versehen. Der Versand ist über 500 € versichert.

Nach einigen Tagen kommt das Paket in einem katastrophalen Zustand zurück, nachdem Spezialist B den Empfang wegen ebendieses Zustands verweigert hat. Der Karton ist komplett durchnässt, die Unterseite zerissen und das Elektrogerät, das nun einen Totalschaden darstellt, anscheinend herausgefallen.

Das Versandunternehmen, zu dem der zerstörte Karton samt Gerät geschickt wird, sendet ihn zurück, übernimmt keinerlei Verantwortung mit der Begründung, das Gerät sei nicht nach den geltenden AGB (fehlende Styroporstücke an den Ecken des Geräts) verpackt worden.

Auch Styroporstücke an den Ecken hätten nicht verhindert, dass der ehemals trockene Karton während des Transports durchnässt und zerrissen und das Gerät zerstört wurde.

Wie ist nun die Rechtslage?

Viele Grüße und Dankeschön!
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 22:23    Titel: Re: Transportschaden Antworten mit Zitat

SteffiMPunkt hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!

Folgendes Problem:

Privatmann A schickt ein mittelgroßes Elektrogerät (nicht defekt) zur Überholung an den Spezialisten B.

Das Elektrogerät wird in einen großen Karton gepackt, mit einer ordentlichen Portion Luftpolsterfolie umwickelt und der Karton ausgepolstert. Zusätzlich wird der Karton mit diversen Hinweisen ("Achtung, zerbrechlich" - "Hier oben" - Bitte nicht werfen") versehen. Der Versand ist über 500 € versichert.

Nach einigen Tagen kommt das Paket in einem katastrophalen Zustand zurück, nachdem Spezialist B den Empfang wegen ebendieses Zustands verweigert hat. Der Karton ist komplett durchnässt, die Unterseite zerissen und das Elektrogerät, das nun einen Totalschaden darstellt, anscheinend herausgefallen.

Das Versandunternehmen, zu dem der zerstörte Karton samt Gerät geschickt wird, sendet ihn zurück, übernimmt keinerlei Verantwortung mit der Begründung, das Gerät sei nicht nach den geltenden AGB (fehlende Styroporstücke an den Ecken des Geräts) verpackt worden.

Auch Styroporstücke an den Ecken hätten nicht verhindert, dass der ehemals trockene Karton während des Transports durchnässt und zerrissen und das Gerät zerstört wurde.

Wie ist nun die Rechtslage?

Viele Grüße und Dankeschön!


Nicht abwimmeln lassen, im Zweifel Fachanwalt für Transportrecht einschalten. Verjährungsfrist von 1 Jahr im Auge behalten.

Ein Fachanwalt für Transportrecht sollte es schon sein, weil die anderen Typen von jedem mittelmäßig begabten Schadensachbearbeiter gnadenlos abgebügelt werden.
_________________
mfg


Günni
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SteffiMPunkt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Günni,

herzlichen Dank. Haben heute einen Termin beim Anwalt und hoffen, dass der Gute sich nicht so schnell abbügeln lässt.

Viele Grüße,
Steffi
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
SteffiMPunkt, sagen Sie ruhig mal Bescheid, wie die Sache ausging.

In Fällen, wie dem oben exemplarisch geschilderten, m u s s der Schaden vom Sped/FrachtF ersetzt werden.

Denn: Was der Sped. bei Fehlen einer Warentransportversicherung noch mit Rücksicht auf § 427 II NR. 2 HGB/17 CMR wegen Verpackungsmangel ablehnen kann, das ist bei Vorliegen einer Eindeckung wegen Ziff. 2.5.1.5 DTV-Güter 2000/2008 eben nur noch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versenders abzulehnen.

Also nicht vergessen: Es gibt hier zwei parallele Ansprüche, den aus § 425 ff. HGB/Art. 17 CMR und den aus dem Versicherungsvertrag auf Regulierung.

Grüße
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