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Insolvenz u. eingetragen im Grundbuch

 
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Unwissende
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 10:13    Titel: Insolvenz u. eingetragen im Grundbuch Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,
wie immer von mir ein hypothetischer und sicher auch kniffliger(?) Fall.

Herr A. muss private Insolvenz anmelden.
Vermögenswerte sind so gut wie keine vorhanden, wohl aber eine auf ihn eingetragene Grundschuld bei einer Immobilie (3.rangig).
Ursprünglich, zu besseren Zeiten, sollte von A. ein Kredit an den Eigentümer der Immobilie fliessen, was aber nie geschah. Der Eintrag war aber schon getätigt.

A) muss dies bei Vermögenswerten angegeben werden?
B) kann auf die eingetragene Summe Zugriff genommen werden?

Vielen Dank für Antworten

Eure
wie immer "Unwissende"
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Unwissende
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,
weiß niemand etwas zu diesem Fall?

LG
"die Unwissende"
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Paps1959
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

aus meiner Sicht 2xja.

Zum einen hätte der Grundbucheintrag ja auf Drängen des Eigentümers bereits gelöscht werden müssen (können), wenn er keine rechtliche Grundlage hat.
Zum anderen sollte anhand der Grundschuldurkunde geprüft werden, ob eine Löschung jetzt noch möglich ist.

Es wäre neben der Grundschuld auch die materielle Schuld im Antrag anzugeben , hier halt eben 0,00 und eine kurze Begründung dazu.

Kann der Nachweis geführt werden, dass keine Forderungen mehr vorhanden sind (waren)?
Wenn ja, könnte eine Verwertung umgangen werden, da der Eintrag dann nur vorsorglichen Charakter trägt.
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Dirty Uschi
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Belastung einer Immobilie mit einer Grundschuld sagt zunächst nicht großartig
etwas aus, da diese, im Gegensatz zu einer Hypothek, lediglich eine Platzhalterfunktion
hat. Dieses muss mit einer Sicherungsabrede ausgestaltet werden.

Wenn es keine zu sichernde Verbindlichkeit gibt, besteht Löchungsanspruch.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Dirty Uschi (cooler Name Winken ,
Danke für die Antwort.
Eine Frage noch dazu, was heißt:
"muss mit einer Sicherungsabrede ausgestaltet werden" ?

Vielen Dank für eine Antwort.

Gurß
"die Unwissende"
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

die ist formfrei und bezieht sich i.d.R auf einen Kreditvertrag, der gesichert werden soll.
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Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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paps1959(2)
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Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

nichts Anderes habe ich doch geschrieben.

Es ging aber darum, ob dies im Antrag auf Insolvenz angegeben werden muß.
Bei der gegenwärtigen Situation ja. -Punkt-

Alles andere ist wenn und aber.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mal etwas vereinfacht:
Ein Kredit muss natürlich nur soweit zurückgezahlt werden, wie er auch gewährt wurde (plus evtl vereinbarter Zinsen und Gebührern - Abzüglich schon geleisteter Tilgung [Rückzahlung])
- Von dem Darlehensnehmer aus gesehen.
Und bei einer Insolvenz gehören Forderungen auch zur Insolvenzmasse.

In der Praxis ist nun der Kredit zwar vereinbart worden, im Grundbuch eingetragen, aber bisher noch nicht geleistet?

Im Grundbuch zwar schon eingetragen, aber bisher noch nicht geleistet, wegen der Insolvenz wird er aich wohl nie geleistet ?

Geben sie den "Kredit" bei den Insolvenz an, sagen sie dzu, dass er vor der Insolvenz nicht ausgezahlt wurde (wenn sie dem Darlehensgeber etwas helfen wollen) und im übrigen lassen sie sich den Insolvenzverwalter sich mit dem potentiellen Darlehensgeber kloppen.

Worauf läuft das ganze hinaus? Wollen sie einen tatsäch geleisteten Kredit "vertuschen", einen tatsächlich geleisteten Kredit abstreiten? irgendwie erschließt sich mir die Logik nicht.

hws


hws
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