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Pfändung im letzten Monat der RSB

 
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InsoFuchs
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 11:05    Titel: Pfändung im letzten Monat der RSB Antworten mit Zitat

Hallo,

das RSB-Verfahren eines Gläubigers ist fast zuende. Die Aufhebung erfolgt ja sechs Jahre nach Beginn des Verfahrens lt. Beschluss des Gerichts. Dies ist ein Tag mitten im Monat.

Wie muss nun der Arbeitgeber abrechnen? Den ganzen Monat abtreten, einen Teil oder nichts, da der Abrechnungs- und Auszahlungstag nach dem Stichtag liegt?

Gruß
InsoFuchs
_________________
Mit freundlichen Grüßen
der InsoFuchs
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Paps1959
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

m.E. geht die Tendenz zur anteiligen Berechnung.

Zu erfragen wäre auch, ob im Monat der Eröffnung bereits abgeführt wurde.(?)
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