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Verfasst am: 17.12.08, 11:05 Titel: Pfändung im letzten Monat der RSB
Hallo,
das RSB-Verfahren eines Gläubigers ist fast zuende. Die Aufhebung erfolgt ja sechs Jahre nach Beginn des Verfahrens lt. Beschluss des Gerichts. Dies ist ein Tag mitten im Monat.
Wie muss nun der Arbeitgeber abrechnen? Den ganzen Monat abtreten, einen Teil oder nichts, da der Abrechnungs- und Auszahlungstag nach dem Stichtag liegt?
Gruß
InsoFuchs _________________ Mit freundlichen Grüßen
der InsoFuchs
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